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Datenleck bei deutschen Behörden? Aus der Türkei geflohener Asylbewerber erhält in deutscher Flüchtlingsunterkunft Wahlwerbebrief von AKP-Chef und Staatspräsident Erdogan

Archivmeldung vom 23.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Martin Berk / pixelio.de
Bild: Martin Berk / pixelio.de

Die türkische Regierungspartei AKP erhält möglicherweise von Mitarbeitern aus deutschen Behörden Informationen über Flüchtlinge, die aus der Türkei aus politischen Gründen geflohen sind und in Deutschland Asyl beantragt haben. So hat ein türkischer Asylbewerber, der in Deutschland Schutz sucht, vor einigen Wochen einen an ihn persönlich adressierten Wahlwerbebrief des türkischen Staatspräsidenten und AKP-Chefs Erdogan, erhalten.

Der Brief, der dem SWR und dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" vorliegt, wurde direkt an seine Wohnadresse in einer Flüchtlingsunterkunft in Trier verschickt. Erdogan bittet darin mit emotionalen Worten, ihn und seine Partei bei der Parlaments- und Präsidentschaftswahl an diesem Sonntag wiederzuwählen. Als Absender ist die AKP in Ankara angegeben, verschickt wurde er jedoch offensichtlich von Deutschland aus.

Nach Angaben des Kölner Anwalts Ramazan Sevinc, der den Mann in seinem Asylverfahren vertritt, habe der Asylbewerber den Brief wenige Tage nach dessen Ankunft in Deutschland erhalten. In der Türkei werde er verfolgt, weil er ein Anhänger der Gülen-Bewegung sei, die von Erdogan für den gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 verantwortlich gemacht wird. Dem SWR und dem "Spiegel" sagte Sevinc, er halte es für möglich, dass ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder einer anderen Behörde die Adresse an eine diplomatische Vertretung der Türkei weitergegeben hat: "Anders ist kaum zu erklären, wie die persönlichen Daten meines Mandanten so schnell nach Ankara gelangt sind. Das ist für mich ein Skandal, weil die Sicherheit aller Antragsteller dadurch gefährdet wird."

Das Einwohnermeldeamt in Trier teilte in einer schriftlichen Stellungnahme mit, Asylbewerber würden zwar grundsätzlich bei der Behörde gemeldet, Adressdaten jedoch mit einem "bedingten Sperrvermerk" versehen. Wörtlich heißt es: "Des Weiteren übermitteln wir grundsätzlich keine Daten von Asylbegehrenden an ausländische Regierungsstellen oder bestätigen diese." Das BAMF erklärte, es nehme den Vorgang ernst, dieser werde geprüft, es sei bislang jedoch kein "datenschutzrechtliches Defizit" feststellbar, also keine Weitergabe von Daten. Zuletzt hatten das ARD-Politikmagazin "Report Mainz" und "Der Spiegel" im Oktober 2017 über mutmaßliche AKP-Spitzel beim BAMF berichtet, die als Dolmetscher oder Sicherheitsleute arbeiteten.

Aus Sicherheitskreisen heißt es, türkische Regierungsstellen hätten im vergangenen Jahr in einigen Bundesländern mehrfach versucht, über Einwohnermeldeämter oder Gewerbeämter an Adressdaten von türkischen Asylbewerbern zu gelangen. Entsprechende Anfragen seien aber jeweils abgewiesen worden. Die türkische Botschaft in Deutschland ließ eine Anfrage von SWR und "Spiegel" unbeantwortet, ob im Zusammenhang mit den Wahlen am kommenden Sonntag der Versuch unternommen wurde, über deutsche Behörden gezielt an Wohnadressen türkischer Staatsbürger in Deutschland zu kommen. In sozialen Medien hatten sich zuletzt mehrere Türken verwundert darüber gezeigt, dass sie persönlich an sie adressierte Post von Erdogan erhalten hatten.

Nach Angaben des Anwalts Sevinc wurde der Asylbewerber aus Trier, ungeachtet des Vorgangs, inzwischen in eine andere Flüchtlingsunterkunft gebracht.

Quelle: SWR - Südwestrundfunk (ots)

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