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Merz: Urteil zu Anleihekaufprogramm muss Folgen haben

Archivmeldung vom 05.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Friedrich Merz (2019)
Friedrich Merz (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Friedrich Merz fordert die deutsche Politik auf, aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) weitreichende Konsequenzen zu ziehen.

"Es muss zukünftig eine besondere Aufgabe der deutschen Wirtschaftspolitik sein, auf negative Folgen der Ankaufprogramme öffentlich und gegenüber der EZB hinzuweisen", schreibt Merz, der sich um den CDU-Vorsitz bewirbt, in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt".

Die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, die Aufkaufprogramme der EZB ab sofort auch auf ihre wirtschaftspolitischen Folgen für Sparer, Versicherungsnehmer, Mieter, Hauseigentümer und Aktionäre zu untersuchen und eine Folgenabwägung der EZB-Entscheidungen mit aufzunehmen, verdiene besondere Beachtung. Für Merz hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zu den EZB-Ankaufprogrammen die Rechte von Sparern, Versicherungsnehmern, Mietern, Immobilieneigentümern und Aktionären gestärkt.

"Ich bin mir sicher: Dieses Urteil wird europäische Rechtsgeschichte schreiben", schreibt der CDU-Politiker. Das Bundesverfassungsgericht attestiere dem EuGH in deutlichen Worten eine Kompetenzüberschreitung durch eine unzureichende Begründung seiner Entscheidung, die im Urteil als "schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar" bezeichnet werde. "Diese Wortwahl der Verfassungsrichter offenbart ein tiefes Zerwürfnis mit dem EuGH", schreibt Merz.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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