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Kreml: MH17-Menschenrechtsklage keine Klage im rechtlichen Sinne

Archivmeldung vom 24.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg

Foto: CherryX
Lizenz: CC-by-sa 3.0/de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In Moskau weiß man nichts davon, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage Hinterbliebener von Opfern des MH17-Abschusses gegen Russland und den russischen Präsidenten auf Schmerzensgeld prüfe, wie Kreml-Sprecher Dmitri Peskow mitteilte. Von einer Klage im rechtlichen Sinne könne also keine Rede sein, schreibt das russische online Magazin "Sputnik" auf der deutschen Webseite.

Weiter heißt es dort: "„Eine Klage wird erst dann auch juristisch zur Klage, wenn sie von einem Gericht geprüft wird und die beklagte Seite bzw. das Land darüber auch informiert wird“, so Peskow.

Gegenüber Russland seien bislang keinerlei derartigen Schritte unternommen worden. „Also handelt es sich de jure um keine Klage“, schloss Peskow.

Zuvor hatte der australische TV-Sender 9News berichtet, dass nach dem Abschuss der MH17 über der Ukraine vor knapp zwei Jahren mehrere Angehörige von Opfern Russland und den russischen Präsidenten Wladimir Putin beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf Schmerzensgeld verklagen wollten. Nach Informationen des Senders hatte die australische Anwaltskanzlei LHD Lawyers am 9. Mai Klage eingereicht. Sie fordere im Namen der Hinterbliebenen von Putin und dem russischen Staat jeweils zehn Millionen australische Dollar (umgerechnet etwa 6,45 Millionen Euro), so 9News.

Der russische Gesandte am Straßburger Gerichtshof, Georgi Matjuschkin, teilte seinerseits mit, dass es „sinnlos“ sei, diese Klage derzeit zu kommentieren. „Für die Regierung eines Landes existiert eine Klage nur im Moment einer offiziellen Benachrichtigung, die es noch nicht gab“, so Matjuschkin gegenüber dem Radiosender Echo Moskwy.

Die Boeing 777 der Malaysia Airlines mit der Flugnummer MH17 war am 17. Juli 2014 im umkämpften ostukrainischen Gebiet Donezk abgestürzt. Alle 298 Insassen der Verkehrsmaschine, die von Amsterdam nach Malaysia unterwegs war, kamen ums Leben. In der Region lieferten sich die ukrainische Armee und bewaffnete Regierungsgegner heftige Gefechte. Die Regierung in Kiew und die Milizen werfen sich gegenseitig vor, den Jet abgeschossen zu haben.

Im Oktober 2015 hatte der Sicherheitsrat der Niederlande den Abschlussbericht zum MH17-Absturz vorgestellt. Dem Papier war zu entnehmen, dass die Passagiermaschine von einer Buk-Rakete abgeschossen worden sei. Ein Gefechtskopf des Typs 9H314M einer Rakete der Serie 9M38 soll auf der linken Seite des Cockpits eingeschlagen sein, was zum Absturz der Maschine geführt habe. Der russische Rüstungskonzern Almaz Antey hatte daraufhin die Daten seiner Ermittlungen vorgestellt, laut denen das Flugzeug aus von Kiewer Kämpfern kontrolliertem Territorium abgeschossen worden sei.

Im Januar 2016 hatte der Vize-Chef der russischen Luftfahrtagentur Rosawijacija, Oleg Stortschewoi, in einem Schreiben an den Sicherheitsrat der Niederlande darauf verwiesen, dass die im niederländischen Bericht als Beweis angeführten Splitter auch nicht zu dem erwähnten Gefechtskopf der Buk-Luftabwehrrakete gehören könnten."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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