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Generalbundesanwalt führt 135 Verfahren gegen Syrien-Kämpfer

Archivmeldung vom 09.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Generalbundesanwalt (GBA) in Karlsruhe führt derzeit weit mehr als 100 Verfahren gegen deutsche Syrien-Kämpfer. Das bestätigte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) der "Bild" auf Nachfrage: "Der Generalbundesanwalt führt zur Zeit 135 Verfahren mit rund 200 Beschuldigten im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Syrien. Bundesweit gibt es ungefähr noch einmal doppelte so viele Strafverfahren", sagte Maas der Zeitung.

"Das zeigt: Wir haben in Deutschland ein äußerst scharfes Terrorismusstrafrecht. Das werden wir sehr konsequent anwenden. Für radikale Terroristen gibt es keine Toleranz." Innenpolitiker der Union fordern in "Bild" nach den jüngsten Urteilen gegen deutsche IS-Kämpfer jedoch härtere Strafen für Dschihadisten aus Deutschland. Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU) sagte dem Blatt: "In Deutschland gilt das deutsche Strafrecht. Für Mord und Totschlag im Ausland darf es vor Gericht keinerlei Rabatt geben!"

Stephan Mayer (CSU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, sagte "Bild": "Wer für ISIS kämpft, weiß, worauf er sich einlässt: Enthauptungen, Versklavungen und Vergewaltigungen. Darauf muss der Rechtsstaat mit aller Härte und ohne Nachsicht reagieren."

Führende Unions-Minister fordern eine Verschärfung des Strafrechts und wollen auch die Sympathie-Werbung für Terror-Gruppen unter Strafe stellen lassen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte "Bild": "Wer unseren freiheitlichen Staat bekämpft, dem müssen wir mit aller Härte und Schärfe begegnen. Angesichts der Bedrohung durch den islamistischen Terror sollten wir auch unser strafrechtliches Instrumentarium weiterentwickeln: Etwa die Sympathiewerbung für Terrorvereinigungen hart bestrafen oder allein schon den Besuch eines Terrorcamps strafrechtlich ahnden. Wir brauchen gegen den Terror der Dschihadisten klare Signale. Empfindliche Strafen gehören dazu."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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