Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen Europarechtler hält Schuldenschnitt für Griechenland für möglich

Europarechtler hält Schuldenschnitt für Griechenland für möglich

Archivmeldung vom 29.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de

Ein Schuldenschnitt für Griechenland könnte – anders als von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble behauptet – doch rechtlich zulässig sein. Dies schreibt der renommierte Bielefelder Europarechtler Franz Mayer in einem Gastbeitrag für die "Zeit".

Laut Mayer ist das Thema Schuldenschnitt in den europäischen Verträgen nicht geregelt. Deshalb komme es auf die Auslegung der Rechtstexte an. Zwar dürfe die EU nach dem so genannten Nichtbeistandsgebot nicht die Schulden einzelner Mitgliedsstaaten übernehmen. Der Europäische Gerichtshof habe aber entschieden, dass freiwillige Hilfsleistungen zulässig seien – und damit sei es möglicherweise auch denkbar, dass Gläubiger auf die Rückzahlung ihrer Kredite verzichteten. Voraussetzung sei aber, dass durch einen solchen Verzicht nicht die Anreize für eine solide Haushaltsführung verloren gingen. "Es dürfte daher darauf ankommen, ob ein Schuldenschnitt mit strengen Auflagen für den begünstigten Euro-Staat verknüpft werden kann. Dies erscheint zumindest denkbar", so Mayer, der unter anderem beim Bundesverfassungsgericht als Prozessbevollmächtigter für den Bundestag aktiv war.

Mayers Einschätzung – die nach Informationen der "Zeit" auch in der EU-Kommission geteilt wird – ist ein Rückschlag für Schäubles Verhandlungsführung. Der hatte sein Plädoyer für einen "Grexit" damit begründet, dass Griechenland nur auf diese Weise ein Schuldenerlass gewährt werden könne, weil dies innerhalb der Währungsunion illegal sei. Mayer zufolge ist dies keine zulässige Begründung. Das Recht könne eine "politische Entscheidung, die auch in einem diskursiven Aushandlungsprozess entsteht, nicht einfach ersetzen", schreibt er.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte jemen in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige