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KFZ-Bekanntmachung bleibt in der Schweiz unverändert

Archivmeldung vom 27.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: w.r.wagner / pixelio.de
Bild: w.r.wagner / pixelio.de

Die schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) hat entschieden, dass ihre KFZ-Bekanntmachung vorläufig unverändert bleibt. Wie die Kommission mitteilte, wolle sie die ortsansässigen Verhältnisse auf dem Automobilmarkt und die Entwicklung in der EU weiterhin beobachten.

Die WEKO überprüfte eine Anpassung, nachdem die EU bekannt gab, ab Juni 2013 die Regulierungen im Bereich des Verkaufs von Neufahrzeugen, zu ändern. Reformen soll es vor allem beim Mehrmarkenprinzip und bei den Händlerschutzklauseln geben.

Mitte 2014 will die Kommission dann eine Neubeurteilung der geltenden KFZ-Bekanntmachung vornehmen. Mit der Bekanntmachung wird die wettbewerbsrechtliche Behandlung von Abreden zwischen Automobilunternehmen unterschiedlicher Marktstufen geregelt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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