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Fall Yücel: WeltN24 klagt in Straßburg

Archivmeldung vom 05.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Europäischer Gerichtshof: Großer Saal mit 13 Richtern
Europäischer Gerichtshof: Großer Saal mit 13 Richtern

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am Freitag hat auch die WeltN24 GmbH wegen der fortdauernden Inhaftierung ihres Türkei-Korrespondenten Deniz Yücel Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. Der Verlag beanstandet eine Verletzung seiner Presse- und Berichterstattungsfreiheit, weil die mittlerweile ein halbes Jahr andauernde Inhaftierung des "Welt"-Korrespondenten eine unmittelbare Vor-Ort-Berichterstattung aus der Türkei unmöglich mache, schreibt die "Welt".

"Wir nutzen alle rechtlichen Mittel, um die Berichterstattungsfreiheit sowohl Deniz Yücels als auch des Verlags zu verteidigen", so WeltN24-Geschäftsführerin Stephanie Caspar. "Die Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist ein weiterer, wichtiger Schritt. Es darf nicht tatenlos hingenommen werden, dass ein Journalist ins Gefängnis kommt, bloß weil er seine Arbeit macht."

Yücel selbst betreibt seit April ebenfalls ein Beschwerdeverfahren in Straßburg, im Juli hat der Gerichtshof die türkische Regierung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Türkei wirft Yücel ohne nähere Begründung "Terrorpropaganda" und "Aufwiegelung der Bevölkerung" vor. Eine Anklageschrift gibt es nicht. Nach Angaben der Plattform für unabhängigen Journalismus (P24) sind in der Türkei mehr als 160 Journalisten in Haft. Zudem hat die türkische Regierung seit Juli 2016 insgesamt 130 Verlage und Medienunternehmen geschlossen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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