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Ex-BND-Chef Schindler verteidigend: „Taliban sind durch Grundgesetz geschützt“

Archivmeldung vom 20.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Ex-BND-Chef Gerhard Schindler (Archivbild)
Ex-BND-Chef Gerhard Schindler (Archivbild)

Bild: © CC0 / Stephan Clausen / Wikimedia Commons

Nach den gravierenden „Fehleinschätzungen“ der Sicherheitslage in Afghanistan gibt es nun auch massive Kritik an der Aufklärungsarbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND). Ex-BND-Chef Gerhard Schindler verteidigt die Behörde und bemängelt juristische und bürokratische Hürden. Das machte er im Interview mit „Focus-Online“ deutlich.

Beim russischen online Magazin " SNA News " ist auf der deutschen Webseite weiter zu lesen: "„Wenn man dem BND bei der Informationsbeschaffung einen juristischen Stein nach dem anderen in den Weg legt, braucht man sich nicht über suboptimale Ergebnisse bei der Auswertung zu wundern“, sagte Schindler am Donnerstag gegenüber „Focus Online“.

Der BND dürfe Schindler zufolge beispielsweise „keine angeworbenen Informanten in eine Terrororganisation schleusen, weil er sich dann nach unserem Rechtssystem wegen Anstiftung oder Beihilfe strafbar macht“. Wenn aber der deutsche Geheimdienst den inneren Zirkel der Taliban* nicht mehr durch eigene Quellen infiltrieren dürfe, erhalte er auch keine wichtigen Insiderinformationen.

Schindler formuliert es noch deutlicher: Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Jahr seien die militant-islamistischen Taliban sogar durch das deutsche Grundgesetz geschützt. Denn der Artikel 10, der das sogenannte Fernmeldegeheimnis beinhaltet, gelte seit dem Urteil vom 19. Mai 2020 für alle Menschen auf dieser Welt – so auch für ausländische Terroristen in Afghanistan, betonte der Ex-BND-Chef gegenüber dem Medium. So müsse die Behörde eine „dezidierte Verdachtslage vorlegen können, um diese Leute abhören zu dürfen“.

Im Mai 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht den deutschen Auslandsgeheimdienst die anlasslose Überwachung im Ausland untersagt. Die Karlsruher Richter hatten entschieden: Das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit müssten auch bei der Ausland-Fernmeldeaufklärung gewahrt bleiben."

*Unter anderem von der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (Armenien, Kasachstan, Kirgisistan, Russland, Tadschikistan, Weißrussland) als Terrororganisation eingestuft, deren Tätigkeit in diesen Ländern verboten ist.

Quelle: SNA News (Deutschland)

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