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Szekeres droht nun selbst ein Disziplinarverfahren: Verstoß gegen Impfpflicht-Gesetz

Archivmeldung vom 21.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Sreenshot ORF, Bildzitat / WB / Eigenes Werk
Bild: Sreenshot ORF, Bildzitat / WB / Eigenes Werk

Noch vor der Ärztekammer-Wahl in Wien berichtete Wochenblick exklusiv über Anzeigen gegen die menschenverachtende Medizinergruppe auf Facebook „Ärzte versus Covid-19“. Auch Ärztkammer-Präsident Thomas Szekeres war in dieser Gruppe. Der FPÖ-Abgeordnete Mag. Gerald Hauser brachte aufgrund der Wochenblick-Aufdeckungen über die ungustiösen sogenannten weißen Chats eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Prüfung der „strafrechtlichen Relevanz“ ein.

Weiter berichtet das Magazin: "Auch an die Ärztekammer (ÖÄK) erging eine Anzeige. Ein Disziplinarverfahren soll gegen den abgewählten Ärztekammer-Präsidenten Thomas Szekeres und seinen Vize Dr. Johannes Steinhart eröffnet werden. Dem Wochenblick liegt nun das Antwortschreiben des Disziplinaranwaltes der Kammer vor. Die Anzeige ist in Bearbeitung.

Die Wochenblick-Aufdeckungen (nachzulesen hierhierhier, hier und hier) rund um die skandalöse Ärztegruppe auf Facebook haben etwas in Gang gebracht, wie die darauf aufbauenden Anzeigen (hier und hier) belegen. Erinnert sei auch an Szekeres’ Sager in einer Pressestunde, als er vom gefesselten Zwangsstich fantasierte. Auch hatte er Ärzten, die über Impf-Schäden aufklärten, mit Disziplinarverfahren gedroht. Jetzt darf er sich über sein eigenes Verfahren „freuen“.

Falschinformation von Szekeres

Stein des Anstoßes ist ein Rundschreiben von Szekeres, in dem er behauptete, dass es keinen Grund gebe, von einer Corona-Impfung abzuraten. Zitat aus dem Rundschreiben: „Ärztinnen/Ärzte haben sich zudem jeder Information zu enthalten, wenn diese wissenschaftlichen Erkenntnissen oder medizinischen Erfahrungen widerspricht, oder nicht den Tatsachen entspricht. Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Pandemie darf klargestellt werden, dass es derzeit (…) keinen Grund gibt, Patientinnen/Patienten von einer Impfung gegen Covid-19 abzuraten.“

Der zweite Punkt, den Hauser zur Anzeige brachte, bezieht sich auf eine Vereinbarung zwischen Ärztekammer und dem damaligen Gesundheitsminister Mückstein (Grüne). Darin wurde Ärzten, die „Falschinformationen“ verbreiten, ein Disziplinarverfahren seitens der ÖÄK angedroht, wie Wochenblick berichtete. Gemeint ist damit die Aufklärung über Nebenwirkungen der experimentellen Corona-Injektionen.

Ausnahmegründe sogar im Stichzwang-Gesetz

In seiner Anzeige hält Hauser fest, dass es sehr wohl Gründe gibt, die gegen eine Corona-Spritze sprechen, da sogar im Impfpflichtgesetz einige Ausnahmegründe (z.B. Schwangerschaft oder Menschen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können) genannt werden. „Somit handelt es sich objektiv um eine Falschinformation und muss nach demselben Dokument geahndet werden“, schreibt Hauser. Welches Risiko bei einer Corona-Impfung für den Einzelnen bestehe, könne nur ein Arzt nach sorgfältiger Untersuchung feststellen.

Szekeres und Steinhart fordern zu Verstoß gegen Impfpflichtgesetz auf

Die gesetzliche Vorgabe werde in diesen Dokumenten, also dem Rundschreiben und der Vereinbarung, ignoriert. Damit sei das eine Aufforderung, gegen das Impfpflichtgesetz zu handeln, macht Hauser klar. Die Mediziner Dr. Szekeres und Dr. Steinhart würden daher nicht im Sinne der Ärzteschaft handeln, wie es die Aufgabe der Interessensvertretung wäre. Außerdem befindet der Freiheitliche, dass beide äußerst politisch und damit nicht objektiv in ihrer Sichtweise sind. Durch die Vorgaben der Ärztekammer werde die selbständige Berufsausübung, wie sie im Ärztegesetz vorgesehen ist, eingeschränkt.

Die Anzeige bei der Ärztekammer: Anzeige_Aerztekammer Herunterladen

Die Bestätigung über die Bearbeitung des Disziplinaranwaltes der ÖÄK:

Bild: Wochenblick / Eigenes Werk

Quelle: Wochenblick

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