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Euro-Kritiker Willsch: Athen erfüllt Grundlagen für ESM-Hilfen nicht

Archivmeldung vom 02.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Klaus-Peter Willsch
Klaus-Peter Willsch

Foto: Klaus-Peter Willsch
Lizenz: CC-BY-2.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Dem CDU-Bundestagsabgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU) zufolge erfüllt Griechenland formal nicht die Grundvoraussetzung für Hilfen aus dem Euro-Rettungsfonds ESM. Griechenland habe als einziges Euro-Land den Fiskalpakt bis heute nicht in nationales Recht umgesetzt, sagte Willsch der "Welt" und beruft sich dabei auf einen Schriftwechsel mit der EU-Kommission.

"Da die Kommission bisher die Umsetzung des Fiskalpaktes in nationales Recht mangels griechischer Aktivitäten nicht feststellen konnte, wäre schon aus formalen Gründen die Aktivierung des ESM ein weiterer grober Rechtsverstoß", sagte Willsch.

Wer künftig Hilfen aus dem ESM in Anspruch nehmen will, muss den 2011 beschlossenen Fiskalvertrag bis 1. März 2013 ratifiziert und spätestens ein Jahr nach seinem Inkrafttreten die Bestimmungen zur Schuldenbremse in seine nationale Rechtsordnung umgesetzt haben. So steht es auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums, und juristisch komplizierter auch im vom Bundestag beschlossenen Gesetz von Anfang 2012.

Bereits vor einigen Monaten machte das bundestagsinterne Europa-Büro in einem Vermerk darauf aufmerksam, dass Griechenland als letztes Land den Fiskalvertrag nicht in nationales Recht umgesetzt habe. Als sich die Griechenland-Krise zuspitzte, hakte Willsch beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages nach. Der teilte im Januar mit, "bis auf Griechenland haben mittlerweile alle Euro-Staaten den Fiskalpakt nicht nur ratifiziert, sondern zusätzlich in nationales Recht übertragen". Daraufhin bat Willsch die EU um eine Stellungnahme.

Laut Brüssel hat Griechenland zwar am 28. Juni 2014 das "Fiskalgesetz" verabschiedet und einen griechischen Fiskalrat ins Leben gerufen, der im Juli 2014 seine Arbeit hätte aufnehmen sollen. "Entsprechende Fristen wurden jedoch mehrfach nicht eingehalten", teilte die EU Willsch mit.

Die neue griechische Regierung verpflichtete sich in der Eurogruppe am 20. Februar 2015 dazu, den Fiskalrat arbeitsfähig zu machen. Allerdings gebe es bisher nicht mehr als die Absichtserklärung, so Willsch.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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