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EU-Kommission verklagt Ungarn wegen LGBTQ-Gesetz

Archivmeldung vom 15.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ursula von der Leyen mit Lobyisten im Gespräch (2020)
Ursula von der Leyen mit Lobyisten im Gespräch (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die EU-Kommission will Ungarn im Zusammenhang mit der Verletzung der Grundrechte von LGBTIQ-Personen vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Ein entsprechender Beschluss sei am Freitag gefasst worden, teilte die Brüsseler Behörde mit.

Es handelt sich demnach um den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren, welches die Kommission am 15. Juli 2021 mit einem Aufforderungsschreiben gegen Ungarn eingeleitet hatte. Die ungarischen Behörden seien nicht ausreichend auf die Bedenken in Bezug auf die Gleichstellung und den Schutz der Grundrechte eingegangen und hätten sich auch nicht verpflichtetet, die Unvereinbarkeit zu beseitigen.

Zur Begründung der Klage hieß es, dass durch das ungarische Recht "eindeutig Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert" würden. Es stehe den Grundwerten der Europäischen Union entgegen und verstoße gegen eine Reihe von EU-Vorschriften. Das umstrittene ungarische Gesetz verbietet oder beschränkt den Zugang zu Inhalten, die "von dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweichende Identitäten, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität" fördern oder darstellen, für Personen unter 18 Jahren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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