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Schweiz: Neue Einreise- und Quarantäneregeln

Archivmeldung vom 08.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Bild: wrw / pixelio.de
Bild: wrw / pixelio.de

Ab Montag gelten in der Schweiz neue Einreise- und Quarantäneregeln. So werden die Einreisebestimmungen zwar deutlich verschärft, die Quarantäneregelungen werden hingegen gelockert. Zudem verpflichten sich Einreisende, ein elektronisches Formular auszufüllen, das an das Bundesamt für Gesundheit und die entsprechenden Kantone weitergeleitet wird. Dies meldet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter heißt es diesbezüglich auf deren deutschen Webseite: "Der Bundesrat beschloss in der vorletzten Woche, die Einreisebestimmungen für die Schweiz zu ändern. Diese betreffen sowohl die Einreise wie auch die Quarantäneregelungen von Einreisenden und Menschen, die in der Schweiz leben.

Quarantäne verkürzt In der Schweiz galt bisher eine Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikostaaten. Diese beträgt laut Angaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zehn Tage. Nach den neuesten Regelungen dürfe diese unter bestimmten Bedingungen auf sieben Tage gekürzt werden.

Die Voraussetzung dafür ist ein negatives Testresultat sieben Tage nach der Einreise. Wenn ein solches Testergebnis vorliegt, kann es an die entsprechende Behörde des Kantons weitergeleitet werden. Somit kann das Ende der Quarantäne frühzeitig von den kantonalen Stellen genehmigt werden.

Diese Regelung darf auch für in der Schweiz ansässige Personen angewendet werden, wenn sie Kontakt mit einer infizierten Person hatten: Nach dem siebten Tag kann die Person mit einem negativen Testergebnis das Ende der Quarantäne beantragen. In beiden Fällen sind die Kosten des Tests jedoch selbst von der Person zu tragen.

Auch weiterhin gilt, dass man sich zu Zeiten der Quarantäne ständig in einer konstanten Unterkunft aufhalten muss. Personen in Quarantäne sind gezwungen, stets eine Gesichtsmaske zu tragen und immer anderthalb Meter Abstand von anderen zu wahren – einzig in ihrer eigenen Wohnung oder im Hotelzimmer dürfen sie die Maske abnehmen. Die Quarantänepflicht gilt für alle Erwachsenen und Kinder, die nicht aufgrund von dringlichen Geschäftsreisen oder wichtigen medizinischen Gründen in die Schweiz einreisen. Auch Transitpassagiere, die sich keine 24 Stunden im Land aufhalten, dürfen die Quarantänepflicht ignorieren.

Neue Einreiseregeln

Flugzeugpassagiere werden ab Montag zwingend vor Abflug einen negativen PCR-Test vorweisen müssen, um in die Schweiz geflogen zu werden. Ob sie aus einem Risikogebiet fliegen oder nicht, spielt dabei laut Angaben des BAG keine Rolle. Schnelltests werden dabei nicht anerkannt. Auch Einreisende, welche sich in den letzten zehn Tagen vor ihrer Reise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, ein negatives Testresultat vorzuweisen. Dabei spielt es keine Rolle, mit welchem Transportmittel sie in die Schweiz einreisen. Auch müssen sie sich in diesem Fall bei den kantonalen Behörden innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise melden.

Neuerdings muss auch jede Person vor ihrer Einreise ein Online-Formular ausfüllen, in welchem sie Details zur Reise und den Aufenthaltsorten nennt. Sobald Einreisende dieses ausgefüllt haben, erhalten sie per Mail einen QR-Code, welcher bei der Grenzkontrolle im Smartphone oder ausgedruckt vorgewiesen werden muss. Von dem Einreiseformular ausgenommen sind lediglich Personen, die per Landweg aus den Grenzgebieten einreisen oder mit dem Auto, Motorrad oder Fahrrad die Schweiz erreichen. "

Quelle: SNA News (Deutschland)

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