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Grüne legen Drei-Punkte-Plan zur Lösung der Flüchtlingskrise vor

Archivmeldung vom 22.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Volker Beck Bild: Heinrich-Böll-Stiftung, on Flickr CC BY-SA 2.0
Volker Beck Bild: Heinrich-Böll-Stiftung, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Grünen schlagen einen Drei-Punkte-Plan zur Bewältigung des Flüchtlingsandrangs in Europa vor. "Eine gemeinsame Flüchtlingspolitik, die endlich wieder den Flüchtlingsschutz in den Mittelpunkt stellt, wird nur gelingen, wenn sie aus der Perspektive der Schutzsuchenden wie der Mitgliedstaaten als gerecht und solidarisch empfunden wird", sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, dem "Handelsblatt" (Online-Ausgabe).

Es dürfe sich nicht rechnen, wenn sich ein Mitgliedsstaat aus der europäischen Solidarität verabschiede. Und es dürfe sich ebenfalls nicht rechnen, Anreize zur Weiterreise durch eine besonders schlechte Behandlung zu setzen. Die Grünen plädierten daher für eine "Neubegründung einer gemeinsamen Europäischen Flüchtlingspolitik".

Als ersten Punkt schlagen sie einheitliche Mindeststandards beim Flüchtlingsschutz vor. "In allen Mitgliedsstaaten müssen rechtsstaatliche Verfahren, Zugang zu effektivem Rechtsschutz und anwaltlicher Beratung sowie eine menschenwürdige Unterbringung und Existenzsicherung gewährleistet werden", erläuterte Beck.

Als zweiten Punkt regen die Grünen an, die Kosten der Aufnahme durch die EU auszugleichen. "Dies ließe sich zum Beispiel durch Pro-Kopf-Leistungen aus einem EU-Flüchtlingsbudget gewährleisten", sagte Beck.

Als dritten Punkt fordern die Grünen eine quotenmäßige Verteilung von Asylbewerbern auf die Mitgliedsstaaten, die "ohne Inhaftierung" auskommen müsse und die Rechte und Bedürfnisse der Menschen mitberücksichtige. Flüchtlinge mit familiären Bezügen in einen Mitgliedsstaat müssten zu ihrer Familie ziehen können und dort ihr Verfahren betreiben dürfen, erläuterte Beck. Auch das Bestehen einer Exilgemeinde und andere persönliche Beziehungen müssten bei der Bestimmung des für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Mitgliedstaats Berücksichtigung finden. Außerdem sollten Flüchtlinge, deren Schutzanspruch anerkannt worden sei, innerhalb der EU nach denselben Regeln wie Unionsbürger "freizügigkeitsberechtigt" sein und ohne Einschränkungen Zugang zum gesamteuropäischen Arbeitsmarkt erhalten.

"Nur wenn diese drei Punkte angegangen werden", so Beck, "wird man dauerhaft eine Akzeptanz für europäische Verteilungsmodalitäten für die Aufnahme von Flüchtlingen erreichen können."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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