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Kunduz-Affäre: Oberst Klein bekommt kein Disziplinarverfahren

Archivmeldung vom 19.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Logo der Bundeswehr
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Die Bundeswehr wird gegen ihren Oberst Georg Klein kein Disziplinarverfahren einleiten. Der Oberst hatte am 4. September 2009 ein Bombardement von zwei Tanklastern im afghanischen Kunduz befehligt. Dabei waren nach offiziellen Angaben 91 Zivilisten ums Leben gekommen, elf wurden schwer verletzt.

Von afghanischer Seite war zwischenzeitlich von einer höheren Opferzahl die Rede. Die Vorermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen ergeben, hieß es am Donnerstag aus dem Verteidigungsministerium. Die Bundesregierung hatte erst vor wenigen Tagen beschlossen, für jedes Opfer 5.000 US-Dollar an die Angehörigen zu zahlen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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