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Anwalt: Air France zahlt 17.000 Euro Vorschuss an Angehörige der Absturzopfer

Archivmeldung vom 23.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Fluggesellschaft Air France hat damit begonnen, Vorschüsse auf die zu erwartenden Entschädigungssummen für die 228 Opfer des Flugzeugabsturzes am Pfingstmontag vor der Nordostküste Brasiliens auszuzahlen.

Das berichtete Opferanwalt Dr. Ulrich von Jeinsen. Der Luftverkehrsrechtler, der gemeinsam mit seinem Berliner Kollegen Prof. Dr. Elmar Giemulla bisher neun Opferfamilien vertritt, war am Montagabend in der ARD-Fernsehsendung "Beckmann" zu Gast.

Von Jeinsen begrüßte die unbürokratische Verfahrensweise und sprach von Vorauszahlungen in Höhe von gut 17.000 Euro an die Angehörigen der Opfer. "Das reicht aber in vielen Fällen nicht aus, in denen zwischenzeitlich zum Beispiel psychologische Hilfe für Hinterbliebene nötig oder wo monatlich ein Immobiliendarlehen zu finanzieren ist", erklärte der hannoversche Rechtsanwalt. Entschädigungszahlen würden aber nichts daran ändern, dass die Familien der 228 Unglücksopfer "rückhaltlose Aufklärung der Verantwortlichkeiten und der Schuldfrage" fordern, betonte von Jeinsen. Auch strafrechtliche Konsequenzen seien zu erwarten.

In der Fernsehsendung kritisierte der Anwalt den Umgang von Air France mit der Situation der Opferfamilien als "zum Teil dilettantisch und zynisch". Anstelle eines Call-Centers, dessen wechselnde Mitarbeiter psychologisch nicht ausgebildet seien und zum Beispiel die deutsche Sprache nicht richtig beherrschten, sollten lieber einige geschulte Experten als feste Ansprechpartner eingesetzt werden, forderte von Jeinsen.

Er bereitet nach eigenen Angaben derzeit die Bildung einer internationalen Anwaltsgruppe vor, um die Verhandlungen über Schadensersatz und Schmerzensgeld mit noch mehr Nachdruck führen zu können. Von Jeinsen hob die "gute Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Rechtsanwälten aus den verschiedenen Ländern hervor. 

Quelle: Göhmann Rechtsanwälte

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