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Österreich: Identitäre vor Gericht, Islamisten gehen frei

Archivmeldung vom 11.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Identitäre vor Gericht, Islamisten gehen frei
Identitäre vor Gericht, Islamisten gehen frei

Bild: Identitäre Bewegung Österreich /Facebook

Eigentlich interessant, dass es den sogenannten „Mainstream-Medien“ nicht aufgefallen ist, zumindest nicht im Kontext: Die Staatsanwaltschaft Graz hat es in 17 Monaten nicht geschafft, Anklage gegen 14 Terrorverdächtige [1] zu erheben, sodass diese potenziellen islamistischen Gefährder und IS-Sympathisanten mittlerweile zum Großteil aus der U-Haft entlassen werden mussten und auf die Bevölkerung losgelassen werden.

Die Staatsanwaltschaft Graz hat es aber in wesentlich kürzerer Zeit geschafft, Anklage gegen 17 Mitglieder oder Sympathisanten der „Identitären Bewegung“ zu erheben, sodass diese nun in einem aufwendigen, wochenlangen Prozess unter anderem wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ vor Gericht stehen.

600 Polizisten, monatelange Überwachung gegen Islamisten umsonst

Wenn man bedenkt, welch immenser Aufwand hinter den Ermittlungen gegen die 14 Islamisten und IS-Sympathisanten, darunter drei Frauen und zwei Salafisten-Prediger, steckt, bei deren nach teils monatelanger Überwachung und letztlich akkordierten Festnahme in Wien und Graz am 26. Jänner 2017 mehr als 600 Polizisten beteiligt waren, scheint es umso bedenklicher, dass die Staatsanwaltschaft Graz lieber erhebliche Kräfte zur Anklageerhebung gegen gewaltlos aktive Patrioten steckte, als zur Überführung potenzieller Terroristen.

Anklage: „Kriminelle Vereinigung, Verhetzung, Sachbeschädigung“

Die seit 4. Juli angeklagten zehn Mitglieder und sieben Sympathisanten der „Identitären Bewegung“, allesamt Österreicher und entweder berufstätig oder studierend, stehen seit 4. Juli wegen Verhetzung (§283 StGB, Strafrahmen bis zu fünf Jahre), Bildung einer kriminellen Vereinigung (§278, bis zu drei Jahre) und Sachbeschädigung (§125, bis zu sechs Monate) vor einem Grazer Gericht. Ein Urteil wird ab 23. Juli erwartet – wie lange der Monster-Prozess tatsächlich dauert, ist ungewiss.

Gericht bestätigt Gefährlichkeit, lässt aber Verdächtige frei

Inzwischen sorgt die Entlassung von mittlerweile zehn der 14 im Jänner 2017 festgenommen Terrorverdächtigen aus der Grazer Untersuchungs-Haft (die letzen drei am 6. Juli) für großen Unmut in der Bevölkerung. Das Grazer Oberlandesgericht (OLG) putzt sich ab: Man habe die Staatsanwaltschaft mehrfach ermahnt, und man könne Verdächtige nicht mehr als eineinhalb Jahre lang festhalten, ohne dass es eine Anklage gebe. Gleichzeitig gibt eine OLG-Sprecherin gegenüber Medien zu, dass sich an der Gefährlichkeit der Freigelassenen nichts geändert hätte und dringender Tatverdacht bestehe. Absurdistan lebt – in der Grazer Justiz.

Ausmaß der Gefährdung unbekannt

FPÖ-Klubobmann und Sicherheitssprecher Walter Rosenkranz verlangt nun vom Justizminister, die Bevölkerung über das tatsächliche Ausmaß der potenziellen Gefährdung zu informieren. Es wäre nicht das erste Mal, dass frühzeitig freigelassene Terror-Verdächtige untertauchen und neuerlich aktiv werden.

Weiterlesen: www.unzensuriert.at/content/0027195-Graz-Terrorverdaechtige-muessen-freigelassen-werden-Identitaere-bekommen

Datenbasis: [1]: http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5459498/Justizpanne_TerrorVerdaechtige-wieder-frei

Quelle: Unser Mitteleuropa

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