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Schmerzensgeld: Lufthansa-Anwalt hält US-Gerichte für nicht zuständig

Archivmeldung vom 25.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Trauer­be­flag­gung der German­wings-Zen­trale in Köln am 31. März 2015
Trauer­be­flag­gung der German­wings-Zen­trale in Köln am 31. März 2015

Foto: Superbass
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In den Streit um die Entschädigungszahlungen für die Hinterbliebenen von Absturzopfern des Germanwings-Fluges 4U9525 bezieht nun auch der Anwalt der Lufthansa-Tochter Stellung. Im Interview mit dem Nachrichten-Magazin "Der Spiegel" nimmt der Kölner Jurist Rainer Büsken Konzernchef Carsten Spohr ausdrücklich in Schutz:

Schon der Vorschuss von 50.000 Euro je Opfer sei "höher als gesetzlich vorgeschrieben", so der Lufthansa-Anwalt. In Einzelfällen könnten die Schadensersatzansprüche durchaus "in Millionenhöhe liegen". Auch bei der Gewährung von Schmerzensgeld zeigten sich Lufthansa und Germanwings großzügiger als im Gesetz vorgesehen.

In dem Interview mit dem Magazin kritisiert Büsken zudem Opferanwälte, die Klagen in den USA angekündigt haben. Nach einem Abkommen aus dem Jahr 1999 sei das Land für den Germanwings-Fall überhaupt nicht zuständig. "Wir hoffen", so der Jurist, "dass diese Kollegen ihre Mandanten über die eindeutige Rechtslage informieren und zur Vermeidung unnötiger Kosten von Klagen abraten werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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