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Datenschutz- und Rundfunkgesetze erleichtern europäische Integration der Ukraine

Archivmeldung vom 05.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de

Das Parlament der Ukraine hat ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes persönlicher Daten sowie den Gesetzesentwurf zu den öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsendeanstalten in der Ukraine mit 373 bzw. 333 Stimmen angenommen. Die für die Verabschiedung erforderliche Mehrheit lag bei 226 Stimmen. Beide Gesetze sollen in Anlehnung an europäische Standards verfasst worden sein und tragen dazu bei, die Verpflichtungen der Ukraine gegenüber dem Europarat und der Europäischen Gemeinschaft zu erfüllen.

Ab dem 1. Januar 2014 ist der Ombudsmann in der Ukraine eine anerkannte Institution im Bereich des Datenschutzes. Dem Gesetz zufolge hat die Regierung nach seinem Inkrafttreten drei Monate lang Zeit, alle bereits eingegangenen Anträge auf Erfassung persönlicher Daten zu vernichten und das staatliche Datenregister einschliesslich aller bereits enthaltenen persönlichen Daten zu löschen. Das neue Gesetz verleiht dem Menschenrechtskommissar die Befugnis, Datenschutzrichtlinien zu erstellen und umzusetzen, diese zu überwachen und zu überprüfen, bei Verstössen entsprechende Gegenmassnahmen zu treffen und neue Methoden und Technologien zum Schutz persönlicher Daten einzusetzen. Der vom Präsidenten vorgeschlagene Zusatz, alle bislang gesammelten persönlichen Daten an den Ombudsmann zu übergeben, wurde vom Parlament unterstützt.

Der Gesetzesentwurf zu den öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsendeanstalten sieht die Gründung einer staatlichen Radio- und Fernsehgesellschaft der Ukraine (NPTVRCU) vor, die aus zwei Radio- und zwei Fernsehsendern bestehen soll, die über soziale und politische Angelegenheiten sowie Themen aus den Bereichen Kultur und Bildung berichten werden. Das Ziel des öffentlich-rechlichen Rundfunks in der Ukraine (UPB) besteht darin, die Öffentlichkeit unvoreingenommen, umfassend und zeitnah über soziale, politische und wirtschaftliche Ereignisse in der Ukraine und im Ausland zu informieren, so der Leiter des staatlichen Komitees für Fernsehen und Hörfunk der Ukraine Oleksandr Kurdinovych, der das Gesetz vorstellte. Er wiederholte, der UPB werde neben Ukrainisch auch die Sprache und Kultur von Minderheiten fördern und Programminhalte aus den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport ebenso wie Programme für Kinder, Jugendliche, Behinderte, ethnische Minderheiten und andere gesellschaftliche Gruppierungen erstellen und verbreiten.

Präsident Janukowitsch hatte bereits 2011 zugesagt, den Aufbau einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt in der Ukraine voranzutreiben. 2012 sagte die EU ihre Unterstützung beim Aufbau und der Entwicklung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ihren Partnerländern, darunter auch die Ukraine, zu. Ein entsprechendes Memorandum wurde im Juli 2012 von EU-Kommissar Stefan Füle und dem Präsidenten der Europäischen Rundfunkunion Jean-Paul Philipott unterzeichnet.

Quelle: Worldwide News Ukraine (ots)

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