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Usbekistan: Unbequemer Bürgerrechtler des angeblichen Rauschgiftbesitzes beschuldigt

Archivmeldung vom 12.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Salischon Abdurachmanow Bild: uznews.net
Salischon Abdurachmanow Bild: uznews.net

Am 7. Juni 2008 um 17 Uhr wurde in Nukus, der Hauptstadt der usbekischen autonomen Republik Karakalpakiens, der Bürgerrechtler Salischon Abdurachmanow wegen angeblichen Besitzes von Rauschgift verhaftet.

Usbekische Sonderdienste fanden in einem Auto, das Abdurachmanow vor geraumer Zeit nach einem Motorschaden in der Nähe des Heizkraftwerks abgestellt hatte, knapp sechs Gramm Opium und 15 Gramm Marihuana. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat den usbekischen Präsidenten Karimov gebeten, sich für die sofortige Freilassung von Abdurachmanow einzusetzen, da sie hinter der Verhaftung eine Racheaktion der Behörden vermutet. Abdurachmanow ist bekannt als entschiedener Gegner der Kinderarbeit und setzte sich in Vorträgen an Schulen gegen die in Usbekistan übliche Praxis ein, in den Sommermonaten alle Schulkinder außerhalb der Großstädte zur Pflück- und Akkordarbeit in den Baumwollfeldern einzusetzen.

Salischon Abdurachmanow (58 J.), von Beruf Landwirt, ist Vorstandsmitglied des "Komitees für die Verteidigung des Individuums", Mitglied der IGFM-Usbekistan und ehemaliger Korrespondent des Radiosenders "Osodlik" und von Voice of America und gilt in usbekischen Bürgerrechtskreisen als integer. Seit fünf - sechs Jahren steht Abdurachmanow unter strenger Bewachung usbekischer Behörden, die seine Aktivitäten gegen den Missbrauch der Kinder mit Argwohn verfolgen. So wurden gegen ihn mehrere Male so genannte "Beschwerden der Arbeitstätigen" organisiert, in denen z.B. ein Lehrer einer Schule in Nukus die Behörden auffordert, Schritte gegen den Journalisten und Bürgerrechtler einzuleiten, weil dieser angeblich Unruhe im Lehrerkollektiv gestiftet habe. Zweimal wurde Abdurachmanow in offensichtlich konstruierte Autounfälle verwickelt.

Am Tag seiner Verhaftung wurde Abdurachmanow von dem Leiter des Heizkraftwerks angerufen, der ihm mitteilte, dass Beamte von usbekischen Sonderdiensten sich auffällig für sein Auto interessierten. Kurz danach sei sein Auto von den Beamten geöffnet worden und man habe 5,89 Gramm Opium und 14,89 Gramm Marihuana neben dem Tank des Fahrzeugs "entdeckt". Abdurachmanow wurde bei seiner Verhaftung eines Verstoßes gegen § 276, Teil 2 des Usbekischen Strafgesetzbuches beschuldigt. Die Beamten hatten nicht bedacht, dass Abdurachmanow nicht der Eigentümer des Fahrzeugs war, sondern sein Bruder, und dass Abdurachmanow das Fahrzeug nur benutzt und dann wegen Motorschadens abgestellt hatte. In diesem Falle Rauschgift wissentlich im Fahrtzeug zu lassen, halten Beobachter für äußerst unwahrscheinlich.

Immer wieder falsche Beschuldigungen von Bürgerrechtlern durch Einsatz von "Standardpäckchen"

Immer wieder werden Bürgerrechtler in Usbekistan mit Strafverfahren wegen angeblichem Terrorismus oder Extremismus auf Veranlassung und Mitwirkung von Behörden überzogen, weil bei ihnen das Standardpäckchen – ein Flugblatt, etwas Rauschgift, ein oder zwei Stück Munition – "gefunden" wurde. In den beiden letzten Jahren wurden so mindestens vier Bürgerrechtler für geraume Zeit hinter Gitter gebracht. Die Inhaftierten wurden dann später im Rahmen einer Amnestie freigelassen, um kein schlechtes Licht auf die Rechtsprechung fallen zu lassen.

Die IGFM erhofft sich von Präsident Karimow direkte Einflussnahme. Kurz zuvor waren der 83jährige Achmadschon Odilow und Frau Mutabar Tadschibajewa nach Intervention durch die IGFM freigelassen worden. Frau Tadschibajewa war im Oktober 2005 zu acht Jahren Haft verurteilt, nachdem bekannt geworden war, dass sie einen Auslandsaufenthalt dazu nutzen wollte, über das Massaker in Andischan zu berichten.

Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)

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