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EuGH-Urteil: EZB darf Anleihen kaufen

Archivmeldung vom 16.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sitzungssaal des EuGH
Sitzungssaal des EuGH

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Europäische Zentralbank (EZB) darf zur Euro-Rettung grundsätzlich Staatsanleihen kaufen. Ein Ankaufprogramm der Währungshüter aus dem Jahr 2012 sei mit EU-Recht vereinbar, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag.

Das sogenannte OMT-Programm ist bislang nicht durchgeführt worden: Allein die Ankündigung der EZB, notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen, hatte die Märkte beruhigt.

Das Urteil stützt laut Beobachtern auch das aktuelle Ankaufprogramm der EZB: Seit März kauft die Notenbank monatlich Anleihen im Wert von 60 Milliarden Euro auf.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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