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EU erwägt verbessertes Brexit-Angebot

Archivmeldung vom 02.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Brexit (Symbolbild)
Brexit (Symbolbild)

Bild: CC0 / Pixabay

Die EU will Großbritannien bei den Austrittsverhandlungen aus der EU nun doch weiter entgegenkommen.

"Wir wissen, dass es in Großbritannien ein Misstrauen gibt, der Backstop könne eine Falle werden, in der die Briten auf immer an die EU gebunden sind. Das ist nicht der Fall. Und wir sind bereit, weitere Garantien, Versicherungen und Klarstellungen zu geben, dass der Backstop nur temporär sein soll", sagte der Chefunterhändler der EU, Michel Barnier, der "Welt" zehn Tage vor einem erneuten Votum über den Brexit im britischen Unterhaus.

Der Backstop soll garantieren, dass die Grenze zwischen Irland und Nordirland auch dauerhaft geöffnet bleibt. Dazu müsste Großbritannien in einer Zollunion mit der EU bleiben, falls keine andere Lösung gefunden wird. Die Europäer werden laut Barnier aber kein Zeitlimit oder ein einseitiges Ausstiegsrecht der Briten zulassen: "Was es geben kann ist die Zusage einer Begrenzung des Backstops durch ein Abkommen über die künftige Beziehung. Und dies in Form eines interpretierenden Dokuments." Zudem bekräftigte Barnier, dass die Mitgliedstaaten offen seien für eine Verlängerung der Brexit-Frist, wenn auch mit Bedingungen: "Ich glaube nicht, dass es grundsätzlich einen Einwand gegen eine Verlängerung geben wird. Aber die Frage, die die EU 27 stellen werden, ist: Wofür? Die Antwort kann nicht lauten, dass man in Großbritannien ein Problem zu vertagen versucht. Man muss es lösen wollen."

Zugleich warnte der Franzose: "Jede Verlängerung ist eine Verlängerung der Unsicherheit für Bürger und Unternehmen auf beiden Seiten." Barnier bestätigte zudem, dass eine Verlängerung der Brexit-Frist vom Europäischen Rat selber beschlossen werden muss. "Falls Großbritannien eine Verlängerung beantragt, muss darüber der Europäische Rat entscheiden, und das einstimmig. Das kann nicht auf Ebene der Botschafter geschehen. Also müsste das, falls nach dem 14. März ein solcher Antrag kommt, beim nächste EU-Rat am 21. März entschieden werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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