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Buschmann begrüßt Urteil in Koblenzer Staatsfolter-Prozess

Archivmeldung vom 13.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Marco Buschmann (2020)
Marco Buschmann (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz im weltweit ersten Prozess zu Staatsfolter in Syrien begrüßt. "In ihrer Bedeutung weist die Entscheidung weit über Deutschland hinaus", sagte er am Donnerstag.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürften nicht straflos bleiben - egal wo sie begangen würden und wer sie verübe. "In den Foltergefängnissen des Assad-Regimes ist entsetzliches Unrecht geschehen." Das Leid der Opfer und ihrer Angehörigen übersteige jede Vorstellungskraft. "Hierauf in der Sprache des Rechts eine Antwort zu geben, ist die Verantwortung der gesamten Staatengemeinschaft", so Buschmann.

Die deutsche Justiz habe sich dieser Verantwortung gestellt. Diese "Pionierarbeit" verdiene es, "weltweit wahrgenommen zu werden", sagte der FDP-Politiker. "Ich würde es begrüßen, wenn andere Rechtsstaaten diesem Beispiel folgen." Wer Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen habe, dürfe nirgendwo sichere Rückzugsräume finden. Das OLG Koblenz hatten am Donnerstagvormittag einen 58-jährigen ehemaligen syrischen Geheimdienstmitarbeiter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen. Er wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Als Leiter der sogenannten Ermittlungseinheit der für den Raum Damaskus zuständigen Abteilung des Geheimdienstes soll er auch Aufsicht über das an die Ermittlungseinheit angeschlossene Al-Kathib-Gefängnis geführt und dieses geleitet haben. In dem Gefängnis waren im Tatzeitraum zwischen Ende April 2011 und Anfang September 2012 mindestens 4.000 Gefangene inhaftiert, die bei ihren Vernehmungen auf verschiedene Weise gefoltert worden sein sollen. Hintergrund des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Koblenz war das sogenannte Weltrechtsprinzip. Dieses erlaubt die weltweite Verfolgung von Straftaten, unabhängig vom Tatort und von der Nationalität von Täter und Opfer.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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