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EU-Kommission leitet Verfahren gegen Ungarn wegen NGO-Gesetz ein

Archivmeldung vom 13.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ungarn in Europa
Ungarn in Europa

Von TUBS - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=14634231

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen eines umstrittenen Gesetzes über nichtstaatliche Organisationen eingeleitet, die aus dem Ausland finanziert werden. Man habe Ungarn ein Aufforderungsschreiben wegen des Gesetzes übermittelt, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass sich Nichtregierungsorganisationen, die Geld aus dem Ausland bekommen, als "vom Ausland unterstützte Organisationen" registrieren lassen. "Die Zivilgesellschaft ist das Gerüst unserer demokratischen Gesellschaften. Deshalb darf sie in ihrem Wirken nicht über Gebühr eingeschränkt werden", sagte der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans. Nach einer gründlichen Prüfung des neuen Gesetzes sei man zu dem Schluss gelangt, "dass es nicht im Einklang mit dem EU-Recht steht". Ungarn hat einen Monat Zeit, auf das Schreiben zu reagieren. Das Gesetz war am 13. Juni verabschiedet worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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