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FDP kritisiert Mißfelder-Vorstoß einer Staatenklage gegen die Ukraine

Archivmeldung vom 03.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Alexander Graf Lambsdorff Bild: AlMare
Alexander Graf Lambsdorff Bild: AlMare

Der außenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, Philipp Mißfelder, stößt mit seiner Forderung, im Fall der ukrainischen Oppositionspolitikerin Julia Timoschenko eine Staatenklage gegen das Land vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Betracht zu ziehen, auf Kritik bei der FDP. "Die Haftbedingungen einer einzelnen Oppositionellen, wie prominent sie auch sein möge, haben noch nie dazu geführt, dass sich Staat gegen Staat gestellt hat", sagte der Vorsitzende der FDP im Europaparlament, Alexander Graf Lambsdorff, "Handelsblatt-Online". "Und die Vorstellung, Deutschland würde ohne europäische Abstimmung insbesondere mit unseren polnischen Nachbarn eine so massive Konfrontation mit der Ukraine suchen, zeigt, dass die Idee von Herrn Mißfelder, freundlich formuliert, unausgegoren ist."

Die einzigen Fälle von Staatenklagen in der Vergangenheit seien zudem solche gewesen, in denen es Krieg oder schweren Terrorismus zwischen den beteiligten Staaten gegeben habe, sagte Lambsdorff weiter. Überdies seien Mißfelder die Haftbedingungen von Timoschenko seit langem bekannt. Doch habe er sich dazu in der Vergangenheit nicht geäußert. "Da ist es sicher Zufall, dass ihm diese Idee kurz vor der Europameisterschaft kommt", fügte Lambsdorff ironisch hinzu.

Mißfelder hatte gefordert, Deutschland solle gemeinsam mit seinen EU-Partnern die Möglichkeit einer Klage gegen die Ukraine prüfen. Sowohl der Prozess gegen Timoschenko, als auch ihre Behandlung in der Haft verletzten die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Konvention garantiere das Recht auf einen fairen Prozess und verbiete Folter und unmenschliche Behandlung, erklärte Mißfelder. Die Ukraine sei 1997 der Konvention beigetreten und habe sich damit verpflichtet, die Grundrechte einzuhalten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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