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Wikileaks-Gründer Assange wird vorerst nicht an Schweden ausgeliefert

Archivmeldung vom 05.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Julian Assange Bild: Espen Moe / de.wikipedia.org
Julian Assange Bild: Espen Moe / de.wikipedia.org

Der Gründer der Internet-Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, kann in Großbritannien weiterhin juristisch gegen die Auslieferung an Schweden kämpfen. Der Fall des 40-Jährigen dürfe wegen "öffentlichen Interesses" dem Obersten Gerichtshof vorgelegt werden, entschied am Montag das Oberste Zivilgericht.

Die schwedische Staatsanwaltschaft wirft dem Australier Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch vor und hatte eine Auslieferung beantragt. Assange bestreitet die Vorwürfe und sieht sich als Opfer einer Kampagne gegen Wikileaks. Assange hat nun 14 Tage Zeit, den Supreme Court und damit die letzte mögliche Instanz in Großbritannien anzurufen. Wikileaks hatte im November 2010 rund 250.000 Geheimdokumente aus dem US-Außenministerium veröffentlicht und damit für weltweite Aufregung gesorgt. Die Enthüllungsplattform hatte zuvor bereits mit Geheimdokumenten zu den Kriegen in Afghanistan und im Irak international Aufsehen erregt. Zuletzt hatte die Enthüllungsplattform erklärt, die Veröffentlichung von geheimen Dokumenten aufgrund von Geldproblemen bis auf weiteres auszusetzen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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