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TTIP: Campact kritisiert Vorschläge der EU-Kommision als unzureichend

Archivmeldung vom 16.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
TTIP Bild:  campact, on Flickr CC BY-SA 2.0
TTIP Bild: campact, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die EU-Kommission hat heute vorgeschlagen, das umstrittene Investor-State-Dispute-Settlement (ISDS) bei TTIP durch ein Investitionsgerichts-System (ICS) zu ersetzen. Die Regelungen zu ISDS im CETA-Abkommen bleiben von den Vorschlägen dagegen unberührt. Dazu erklärt die TTIP-Campaignerin von Campact, Maritta Strasser: "Die USA und Europa sind Rechtsstaaten, eine Sondergerichtsbarkeit für Investoren ist überflüssig. Will man den Handelsgerichtshof unbedingt haben, so muss er rechtsstaatlich verfasst sein. Investoren dürfen nicht nur Rechte bekommen, sondern auch ihre Pflichten müssen dort durchsetzbar sein."

Strasser weiter: "Allen betroffenen Parteien muss gleiches Gehör und Zugang zu Rechtsmitteln gewährt werden. Eine Entschädigung für bloß erwartete künftige entgangene Gewinne ist für die Steuerzahler/innen zu kostspielig und daher abzulehnen.

Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Handelsgerichtshof müsste, wenn immer er EU-Recht auslegt, diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorlegen. Ansonsten wäre er wegen Verstoßes gegen Artikel 23 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Das Gesagte gilt selbstverständlich auch für andere EU-Handelsabkommen, vor allem für CETA.

Es ist unverschämt, dass Frau Malmström die Regelungen zu ISDS im CETA-Abkommen mit Kanada unverändert lassen will. Vier Fünftel aller US-Unternehmen haben Niederlassungen in Kanada. Die US-Verbraucherschutzorganisation Public Citizen hat ausgerechnet, dass 41.000 Investoren die EU-Mitgliedsstaaten über CETA vor die alten privaten ISDS-Schiedsstellen zerren können. Das muss unbedingt verhindert werden.

In Trippelschritten bewegt sich die Handelskommissarin von der privat organisierten Paralleljustiz für ausländische Konzerne hin zu so etwas wie Rechtsstaatlichkeit. Auf diesem Weg hat sie allerdings erst wenige Meter zurückgelegt. Bevor sie zehntausenden neuen Klägern den Weg zu teuren Kompensationsklagen gegen EU-Mitgliedsländer öffnet, muss Rechtsstaatlichkeit gewährleistet sein. Das bedeutet: Nacharbeiten, Frau Malmström, und mit Kanada erneut Verhandlungen über CETA aufnehmen!"

Quelle: Campact e.V. (ots)

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