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Syrische Angela Merkel bekommt kein Asyl

Archivmeldung vom 24.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Abschiebeeinrichtung für Flüchtlinge Bild: opposition24.de, on Flickr CC BY-SA 2.0
Abschiebeeinrichtung für Flüchtlinge Bild: opposition24.de, on Flickr CC BY-SA 2.0

Sie heißt Angela Merkel, wurde in Deutschland geboren, darf aber nicht mehr lange in ihrem Geburtsland bleiben. Wie die Nachrichtenseite Daily Mail berichtet, wurde einer syrischen Flüchtlingsfamilie, die ihre kleine Tochter zu Ehren der Bundeskanzlerin benannt hat, der Asylantrag verweigert.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" meldet weiter: "Kein Platz mehr für Flüchtlinge in Dänemark Angela Merkel zu nennen, kamen die beiden Flüchtlinge Mamon und Tema Al-Hamza, als sie ihre Dankbarkeit für die Kanzlerin für ihre Politik der offenen Türen äußern wollten.

Trotz dieser ungewöhnlichen Geste wurde der Familie ihr Asylantrag verweigert. Laut Daily Mail werden die Syrer ins nächste sichere Land reisen müssen, durch das sie zuerst in die EU gekommen waren. Dies sei wahrscheinlich die Türkei.

Noch würden die Migranten zwar nicht deportiert, dennoch sagte der Vater: „Der Brief hat mir große Angst eingejagt.“

Einer Sprecherin der Migrationsbehörde zufolge wurde der kleinen Angela und ihrer Familie der Asylantrag aus dem Grund verweigert, weil ihre Eltern durch ein sicheres Drittland nach Europa gekommen waren."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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