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DSGVO: Irische Datenschützerin weigert sich über Beschwerden der Bürger zu entscheiden

Archivmeldung vom 28.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Europäischer Datenschutztag: Section Control in der Kritik  Bild: "obs/CODUKA GmbH/k.A."
Europäischer Datenschutztag: Section Control in der Kritik Bild: "obs/CODUKA GmbH/k.A."

Die irische Datenschutzbehörde in Person ihrer Leiterin Helen Dixon scheint einen Kampf gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung zu führen. Nun hat sie öffentlich gesagt: Die irische Aufsichtsbehörde entscheidet nicht über Beschwerden von Bürgern - ein Verstoß gegen EU-Recht und brisant, weil sie für Google und Facebook zuständig ist. Dies schreibt das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes zu lesen: "In einer bemerkenswerten Anhörung vor dem Justizausschuss des irischen Parlaments hat die irische Datenschutzbeauftragte Helen Dixon nun öffentlich zugegeben, was Datenschützer wie der Vorstandsvorsitzende von „Noyb.eu“, Max Schrems, schon länger vermutet haben: Die irische Aufsichtsbehörde entscheidet nicht über Beschwerden von Bürgern – laut „Noyb“ ein Verstoß gegen EU-Recht. Darüber hinaus warf Dixon Kritikern, wie dem deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) Ulrich Kelber, Falschinformationen vor, und anderen europäischen Datenschutzbehörden eine politische Agenda.

Die zweistündige Anhörung vor dem irischen Justizausschuss wurde in zwei Runden aufgeteilt, mit Max Schrems und dem irischen Anwalt Fred Logue in einer ersten Runde und der Leiterin der nationalen Datenschutzbehörde in Irland (Data Protection Commissioner – DPC) Helen Dixon und Johnny Ryan vom Irish Council for Civil Liberties in der zweiten Runde.

Beschwerden einfach im Papierkorb verschwinden lassen?

Die Zeugen in der ersten Runde betonten, dass die meisten Beschwerden vor dem DPC praktisch nie eine Entscheidung sehen würden – teilweise über Jahre hinweg. Trotz mehr als 10.000 Beschwerden im Jahr 2020 plant die DPC laut „Noyb“ nur sechs bis sieben Entscheidungen nach der DSGVO im Jahr 2021, was bedeutet, dass maximal 0,07 Prozent aller DSGVO-Beschwerden eine formale Entscheidung erwarten können. Schrems spekulierte über ein „Bermuda-Dreieck“ beim DPC. Die Erklärung von Dixon folgte dann in der zweiten Hälfte, für sie bedeutet „befassen“ nämlich nicht gleich „entscheiden“:

„Tatsächlich ist der DPC nach dem Gesetz von 2018 nicht verpflichtet, bei jeder Beschwerde eine Entscheidung zu treffen.“

Das Recht auf Datenschutz ist aber in Artikel acht der EU-Grundrechtecharta verankert, wie „Noyb“ erklärt Die nationalen Datenschutzbehörden hätten auch die Aufgabe, dieses Recht für jeden Nutzer kostenlos und in einer angemessenen Zeit durchzusetzen. Max Schrems kommentierte die Aussage von Dixon:

„Wenn jemand seinem Chef sagt, dass er ‚befassen‘ so interpretiert, dass er die Arbeit einfach in den Papierkorb wirft, wird er normalerweise gefeuert. Stattdessen forderte die DPC sogar eine Aufstockung des bestehenden Budgets von 19,1 Millionen Euro.“

Die DSGVO verankert auch einen Rechtsbehelf vor den Gerichten, „wenn die Aufsichtsbehörde auf eine Beschwerde hin nicht tätig wird, eine Beschwerde teilweise oder ganz abweist oder ablehnt oder nicht tätig wird“. Dies wurde auch vom Europäischen Gerichtshof in einem aktuellen Fall zwischen Max Schrems und der DPC bestätigt.

Die Datenschutzbehörde in Irland ist auch deshalb so relevant, weil unter anderem Facebook und Google ihren Sitz dort haben und Beschwerden über die Tech-Giganten von der DPC behandelt werden müssten."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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