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Das EU-China Investitionsabkommen: Kein Erfolg für den Schutz der Menschenrechte in China

Archivmeldung vom 13.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de

Ende 2020 gelang der EU und China der Durchbruch bei den Verhandlungen über ein umfassendes Investitionsabkommen. Darin verpflichtet sich China, seine Märkte für Investitionen aus der EU weiter zu öffnen, Transparenzregeln für Subventionen einzuführen und auf die viel kritisierten erzwungenen Technologietransfers zu verzichten.

Aus Sicht der europäischen Wirtschaft ist das Abkommen ein Erfolg. Aus Sicht des SÜDWIND-Instituts versagt die EU hingegen beim Schutz der Menschenrechte. In der Präambel des Investitionsabkommens treffen die EU und China die Aussage, sie würden mit dem Abkommen Investitionen fördern, die zugleich in anspruchsvoller Weise Umwelt- und Arbeitsrechte schützen und damit zum Kampf gegen Klimawandel und Zwangsarbeit beitragen. Doch ist dieser vollmundige Satz nicht mit einer Anforderung zur Ratifizierung und Durchsetzung der relevanten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vor Inkrafttreten des Investitionsabkommens unterlegt.

"In einer Zeit, in der Nicht-Regierungsorganisationen weltweit auf die menschenverachtende Zwangsarbeit in China hinweisen, lässt sich die EU im Investitionsabkommen mit der unverbindlichen Zusage abspeisen, auf die Ratifizierung internationaler Arbeitsnormen hinzuarbeiten. Das ist eindeutig zu wenig", so Dr. Sabine Ferenschild vom SÜDWIND-Institut. "Angesichts der Erkenntnisse zum Umfang von Zwangsarbeit durch Uigur*innen in der chinesischen Autonomen Region Xinjiang ist das zudem zynisch."

Diese Einschätzung teilt das SÜDWIND-Institut mit einer globalen Allianz aus Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften, die heute eine "Gemeinsame Erklärung zur Integration von durchsetzbaren Menschenrechtsklauseln im EU-China-Investitionsabkommen" (Joint Appeal on the Inclusion of Enforeable Human Rights Clauses in the EU-China-Comprehensive Agreement on Investment) veröffentlicht haben. Das SÜDWIND-Institut gehört zu den Unterzeichnern dieser Erklärung.

"Ähnlich wie beim Großprojekt 'Neue Seidenstraße'", so SÜDWIND-Mitarbeiter Dr. Pedro Morazán, "scheint die EU immer noch auf das Dogma 'Wandel durch Handel' zu setzen. Dass diese Politik der letzten beiden Jahrzehnte gescheitert ist, sollte eigentlich auch der EU-Kommission klar sein. An der Menschenrechtssituation z. B. in Hong Kong wird sich auch durch die aktuellen Bestimmungen im Investitionsabkommen kaum etwas ändern."

Gemeinsam mit anderen Nicht-Regierungsorganisationen und Gewerkschaften fordert SÜDWIND deshalb von der EU, dass sie vor Inkrafttreten des Investitionsabkommens auf der Ratifizierung der Kernarbeitsnormen zu Zwangsarbeit (Nr. 29 und Nr. 105) sowie zu Gewerkschaftsfreiheit und Kollektivverhandlungen (Nr. 87 und Nr. 98) durch China besteht.

Quelle: SÜDWIND e.V. (ots)

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