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Bundesbank veröffentlicht Anti-Iran-Regel

Archivmeldung vom 01.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo von Deutsche Bundesbank
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Die Bundesbank hat mit neuen Regeln auf den Auszahlungswunsch der iranischen Staatsführung von 320 Millionen Euro in bar reagiert. Das berichtet die "Bild-Zeitung" unter Berufung auf die ab 25. August 2018 gültige Fassung der AGBs. Der Iran will über ein Konto der "Europäisch-Iranischen Handelsbank" in Hamburg bei der Bundesbank Bargeld abheben und dieses nach Teheran fliegen lassen.

Wie die "Bild-Zeitung" schreibt, ergänzte nun die Bundesbank ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Abschnitt "barer Zahlungsverkehr" um drei Absätze. Die Notenbank darf demnächst vom Bargeldgeschäftspartner Erklärungen und Zusicherungen verlangen. Und bis zur Klärung von Vorgängen dürfen die Bundesbanker Geschäfte verweigern. Auch wenn kein Verdacht auf Terror-Finanzierung oder Atomrüstung bestünde, dürfte die Bundesbank die Barauszahlung z.B. wegen eines US-Embargos ablehnen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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