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Anwalt des Bundeswehrsoldaten hält mögliche Anklage für fatal

Archivmeldung vom 30.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Feldwebel aus dem brandenburgischen Storkow, der am 28. August in der Nähe des nordafghanischen Kundus aus Versehen eine Frau und zwei Kinder erschoss, und sein deutscher Anwalt Klaus Lübke kommunizieren aus Sorge, abgehört zu werden, ausschließlich mit Hilfe verschlüsselter E-Mails.

"Ich habe mit meinem Mandanten noch keine Silbe gesprochen", sagte Klaus Lübke der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung". Die Telefone am Hindukusch hätten "große Ohren". Der Anwalt des Feldwebels warnte im Übrigen vor rechtlichen Konsequenzen für seinen Mandaten, der an einem Checkpoint offenbar aus Angst vor einem Selbstmordanschlag auf ein Fahrzeug feuerte, weil dieses trotz mehrerer Warnschüsse nicht angehalten hatte. "Eine Anklage oder gar eine Verurteilung wären fatal. Dann kann sich die Bundeswehr gleich aus allen Auslandseinsätzen zurückziehen." Die Akzeptanz solcher Einsätze unter den Soldaten würde dann rapide sinken. Gegen den Feldwebel wird von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder ermittelt. Er leistet nach Angaben Lübkes nach wie vor seinen Dienst in Afghanistan. Mit der Entscheidung, ob das Verfahren eingestellt oder gegen seinen Mandanten Anklage erhoben wird, rechnet der Anwalt Ende Dezember.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

 

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