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Bericht: Asylabkommen mit Italien noch kein verbindlicher Vertrag

Archivmeldung vom 13.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutschland und Italien (Symbolbild)
Deutschland und Italien (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bei der von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Donnerstag verkündeten Einigung auf ein Rücknahmeabkommen mit Italien handelt es sich einem Medienbericht zufolge um eine erste Rahmenvereinbarung und noch nicht um einen verbindlichen Vertrag. "Beide Seiten werden zusammenarbeiten, um die Außengrenzen zu schützen, die illegale Migration einzudämmen, die Migrantenströme auf dem Meer und die Sekundärmigration zu steuern", heißt es in der Übereinkunft, über welche die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Sie umreißt demnach die grundsätzliche Bereitschaft des italienischen und der deutschen Innenministers, ein Geschäft auf Gegenseitigkeit abzuschließen. Vorgesehen ist, dass Italien künftig Flüchtlinge zurücknimmt, die über Österreich nach Deutschland einreisen wollen, in Italien aber schon per Fingerabdruck registriert wurden und dort einen Asylantrag gestellt haben. Im Gegenzug will sich Deutschland verpflichten, von Italien ebenso viele Asylsuchende zu übernehmen, die auf Rettungsschiffen nach Italien gekommen sind, aber nicht einreisen dürfen. Strittige Punkte wie etwa die Frage, wie die Asylsuchenden zurück nach Italien befördert werden sollen und welche Rolle Österreich dabei spielen könnte, wurden offen gelassen. Sie sollen laut Zeitung in einer weiteren Vereinbarung geregelt werden.

Die Unterzeichnung der politischen Rahmenabsprache mit Italien setze nach den Absprachen mit Griechenland und Spanien "ein weiteres wichtiges Signal zu geordneten Verhältnissen im Bereich der europäischen Migrationspolitik", hieß es am Donnerstag im Bundesinnenministerium. "Es geht uns dabei um die Durchsetzung des geltenden Rechts, um die Achtung von europäischen Zuständigkeiten und die Verhinderung illegaler Sekundärmigration innerhalb des Schengenraums." Im Durchschnitt geht es bei dem Rücknahmeabkommen mit Italien laut Innenministerium um 1,5 Flüchtlinge pro Tag.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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