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USA: Bundesregierung verurteilt Hinrichtung von Hirngeschädigtem

Archivmeldung vom 19.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Christoph Strässer Bild: UN Geneva, on Flickr CC BY-SA 2.0
Christoph Strässer Bild: UN Geneva, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, hat die Hinrichtung eines 74-Jährigen im US-Bundesstaat Missouri verurteilt: Der Mann sei zum Zeitpunkt des Mordes, für den der Mann zum Tode verurteilt wurde, aufgrund eines Unfalls und einer damit einhergehenden Schädigung seines Gehirns mental schwer beeinträchtigt gewesen, erklärte Strässer am Mittwoch.

"Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat die Hinrichtung von Personen mit geistiger Behinderung oder einer mentalen Störung für verfassungswidrig erklärt, allerdings die genauen Kriterien für eine Bewertung den einzelnen Bundesstaaten überlassen. In diesem Fall hatte die Europäische Union gegenüber dem Gouverneur des US-Bundesstaates Missouri demarchiert und sich für eine Aussetzung der Todesstrafe aus humanitären Gründen eingesetzt", so Strässer weiter.

"Die Todesstrafe ist eine unmenschliche, grausame und unmoralische Art der Bestrafung. Sie hat im 21. Jahrhundert keinen Platz mehr." Die Bundesregierung werde sich auch weiterhin gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union aktiv für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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