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EU-Staaten prüfen Pläne für IS-Sondertribunal im Irak und in Katar

Archivmeldung vom 07.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Soldat der Vereinigten Staaten von Amerika (VSA/USA) mit Flagge des IS
Soldat der Vereinigten Staaten von Amerika (VSA/USA) mit Flagge des IS

By U.S. Army - http://archive.is/lNIJe, Public Domain, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50927335

Die Bundesregierung prüft gemeinsam mit anderen europäischen Ländern die mögliche Einrichtung eines internationalen Strafgerichts für mutmaßliche Dschihadisten der Terrorgruppe "Islamischer Staat". Dabei ist nicht nur der Irak, sondern auch Katar als möglicher Standort für ein solches Tribunal im Gespräch, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

"Die Einrichtung eines Sondergerichts für IS-Kämpfer bedarf einer sorgfältigen Prüfung durch die internationale Gemeinschaft. Die Bundesregierung nimmt am internationalen Austausch zu diesem Thema teil", heißt es auf Nachfrage der Zeitung aus dem Auswärtigen Amt. Ob und wie konkret ein solches internationales Sondergericht für die Verbrechen der ausländischen Kämpfer des IS installiert werden könnte, ist offen. Es müsse "ein politisch stabiler Staat sein, wo die notwendige Sicherheit für Richter, Anwälte und Zeugen gewährleistet" sei, heißt es laut Funke-Zeitungen aus Regierungskreisen. Mitte April zählte das Bundesinnenministerium insgesamt 113 inhaftierte mutmaßliche IS-Kämpfer in syrischer und irakischer Haft, die in den vergangenen Jahren aus Deutschland in Richtung Dschihad-Gebiet ausgereist waren.

Gegen 23 der in Nordsyrien festgehaltenen Deutschen liegen Haftbefehle der Generalbundesanwaltschaft vor. Eine Schlüsselfrage bei der möglichen Einrichtung eines solchen Sondertribunals gegen IS-Kämpfer könnte die Todesstrafe sein, die in Staaten wie dem Irak zuletzt etwa gegen IS-Terroristen aus Frankreich verhängt wurde. "Wir achten den irakischen Strafverfolgungsanspruch. Dieser wird unseres Wissens auch gegen ausländische mutmaßliche IS-Unterstützer ausgeübt. Die Todesstrafe lehnen wir aber, wie in allen anderen Fällen auch, grundsätzlich ab", heißt es dazu aus dem Auswärtigen Amt. Anfang der Woche hatte zuerst die "Welt" über ein Treffen in Schweden berichtet.

Experten aus den jeweiligen Innen-, Justiz- und Außenministerien aus mehreren europäischen Ländern (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz) sowie Vertreter von EU-Organen berieten auf der Tagung über den Umgang mit mutmaßlichen IS-Anhängern aus europäischen Staaten, die derzeit in syrischer und irakischer Haft sitzen. Am Freitag will der schwedische Innenminister Mikael Damberg seinen EU-Kollegen die Ergebnisse der Beratungen vom Montag vorstellen. Zuletzt hatten Eltern und Verwandte der inhaftierten Deutschen die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich stärker als bislang für die Rückkehr der mutmaßlichen IS-Anhänger und deren Kinder nach Deutschland eingesetzt. In einem offenen Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatten die Angehörigen der deutschen Gefangenen in Syrien erklärt, dass "neben der lebensbedrohlichen Situation durch radikale Insassen viele Frauen und vor allem Kinder an Krankheiten leiden, die sich in den überfüllten Lagern leicht ausbreiten".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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