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Nach EU-Absage: Kosovo erwägt Referendum über Beitritt zu Albanien

Archivmeldung vom 27.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Karte vom Kosovo
Karte vom Kosovo

Foto: Historicair
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Auch zehn Jahre nach der De-facto-Unabhängigkeit gehört der Kosovo völkerrechtlich weiter zu Serbien, während seine Bemühungen um einen EU-Beitritt vergeblich bleiben. Nach Angaben aus Pristina könnte die kosovarische Regierung ein Referendum über einen Beitritt zu Albanien ausrufen, sollte es auch weiter keinen Fortschritt geben. Dies schreibt die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik".

Weiter heißt es auf der Webseite: "„Die kosovarischen Anführer müssen ihren Bürgern doch etwas anbieten. Deshalb sind sie offenbar zu einem Plan B übergegangen – unter dem Motto ‚Wenn man uns nicht in die EU aufnimmt, gehen wir nach Albanien‘,  teilte ein Vertreter aus regierungsnahen Kreisen des Kosovo in einem Gespräch mit Sputnik mit.

Nach seinen Angaben wird die Regierung „ihre alte Drohung wahrmachen und ein Referendum über einen Beitritt zu Albanien organisieren“, sollte sich in den nächsten drei Monaten nichts ändern. Im Februar 2017 wird sich die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo nämlich zum 10. Mal jähren.

Der Kosovo, das nach dem Nato-Angriff auf Jugoslawien 1999 jahrelang unter UN-Verwaltung stand, hatte im Februar 2008 mit Rückendeckung der USA und führender EU-Staaten seine Unabhängigkeit erklärt. Serbien verkündete, es werde den Verlust von 15 Prozent seines Gebietes niemals akzeptieren. Die UN-Vetomacht Russland kündigte an, nur eine Lösung mit Zustimmung Serbiens mitzutragen.

Obwohl mehr als die Hälfte der 192 UN-Nationen den Kosovo als unabhängigen Staat anerkannt haben, verpflichtet die Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates alle UN-Mitgliedstaaten zur Wahrung der „Souveränität und Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien“, deren Rechtsnachfolger Serbien ist."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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