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Mediaform Unternehmensgruppe arbeitet an Einführung eines EU-Gesundheitspasses

Archivmeldung vom 05.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Mediaform Informationssysteme: Gesundheitspass Bild: "obs/Mediaform Informationssysteme GmbH"
Mediaform Informationssysteme: Gesundheitspass Bild: "obs/Mediaform Informationssysteme GmbH"

In vielen europäischen Ländern beginnen in den nächsten Wochen die Sommerferien. Um Reisen innerhalb Europas wieder zu ermöglichen, will die deutsche Bundesregierung die weltweite Reisewarnung für Touristen ab dem 15. Juni 2020 für 31 europäische Staaten aufheben.

Die bislang gültigen Reisewarnungen sollen durch länderspezifische Reisehinweise ersetzt werden. Auch in anderen europäischen Ländern wie beispielsweise Italien, Spanien oder Griechenland wird über Einreisebedingungen diskutiert, die eine Öffnung für touristische Reisen zeitnah ermöglichen sollen. Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer einheitlichen europäischen Regelung. Grundlage hierfür könnte ein vor Reisebeginn durchgeführter Test auf SARS-CoV-2 sein, dessen negativer Befund als sogenannter Gesundheitspass dient und als gültiges Dokument für die Einreise in viele europäische Länder akzeptiert wird.

Als Anbieter von Erfassungs- und Kennzeichnungslösungen mit begleitendem Datenmanagement und langjähriger Partner von Medizinischen Laboratorien und Kliniken arbeitet die Mediaform Unternehmensgruppe derzeit an Lösungsvorschlägen zur praktischen Umsetzung eines EU-Gesundheitspasses Corona (SARS-CoV-2). Ein entsprechendes Konzeptpapier - inklusive Gestaltung und Dateninhalten - ist bereits unter fachlicher Mitwirkung von deutschen Laborfachärzten konzipiert und entwickelt worden.

Wie könnte das konkret aussehen? Wer zukünftig ins europäische Ausland reisen will, unterzieht sich vor der Abreise einem SARS-CoV-2-Test. Der entnommene Nasen- und Rachenabstrich wird dann einem akkreditierten Fachlaboratorium übermittelt, wo Laborfachärzte die Untersuchung auf das Virus SARS-CoV-2 durchführen. Der laborärztliche Befundbericht dokumentiert das Ergebnis der Untersuchung auf Virus Direktnachweis (PCR). Diese Verfahrensweise ist bereits in Arztpraxen und Laboratorien etabliert und erfüllt die medizinischen Qualitätsanforderungen.

Die Übermittlung des Laborbefundes kann sowohl auf dem elektronischen Übertragungs- als auch auf dem Papierweg erfolgen. Hierbei wird der Gesundheitspass zusammen mit dem laborärztlichen Befundbericht und einer darin integrierten Plastikkarte im Scheckkartenformat erstellt. Das Dokument und die Plastikkarte verfügen über Sicherheitsmerkmale, die ein Kopieren verhindern. "Zusätzlich kann der digitale Gesundheitspass ganz einfach über ein Smartphone mittels QR-Barcodes gescannt und auf dem Smartphone lokal gespeichert werden", erklärt Jörg Weber, Geschäftsführer der Mediaform Unternehmensgruppe.

Der Vorteil: Innerhalb Europas arbeiten Ärzte und Laboratorien nach denselben hohen Standards, so dass die Tests europaweit einheitlich ablaufen können. Ein negativer SARS-CoV-2-Befund vor Antritt einer Auslandsreise verringert damit statistisch das Risiko einer Ansteckung und könnte als legitimiertes Einreisedokument dienen.

"Bislang müssen Reisende den geforderten Gesundheitspass inklusive Labortest als Privatleistung bezahlen. Mittelfristig aber könnten auch Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften ihr Serviceangebot erweitern und die Organisation in Zusammenarbeit mit Laboratorien übernehmen, um die Abwicklung der Tests für die Reisenden zu übernehmen", so Weber.

Quelle: Mediaform Informationssysteme GmbH (obs)


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