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Bundesregierung bestätigt Tätigkeit von privaten US-Sicherheitsdiensten in Deutschland ohne ausgehandelten Rechtsstatus

Archivmeldung vom 17.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bundesregierung hat, nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" bestätigt, dass sie der US-Armee die Tätigkeit zweier privatwirtschaftlicher Dienstleistungsunternehmen ohne derzeit geklärten Rechtsstatus gestattet hat.

Bei den Dienstleistern handelt es sich um private Sicherheitsdienste im Rahmen des in Stuttgart eingerichteten Regionalkommandos "AFRICOM", das für die USA von Stuttgart aus den Anti-Terrorkrieg in Afrika koordinieren und teilweise auch mit Einsätzen durchführen soll. Die privaten Sicherheitsdienste haben, nach US-Auffassung, das Recht zur drakonischen Verhörsituation, die andernorts, auch nach bundesdeutschem Recht, als Folter gebrandmarkt ist. In Beantwortung entsprechender Fragen des CDU-Außenpolitikers Willy Wimmer begründete der Staatsminister für Europa im Ministerium von Frank-Walter Steinmeier (SPD), Günter Gloser, jetzt unter Verweis auf noch aus besatzungsrechtlichen Zeiten stammende Stationierungsverträge, dass "die in Deutschland stationierten Streitkräfte der USA im Einvernehmen mit den deutschen Behörden durch nichtdeutsche Unternehmen wirtschaftlichen Charakters unterstützt werden" könnten. "Auf dieser Rechtsgrundlage hat Deutschland der Tätigkeit von zwei Firmen für das für Afrika zuständige Regionalkommando zugestimmt", so der deutsche Staatsminister. "Über den Rechtsstatus der Zivilbediensteten hat die Bundesregierung noch nicht abschließend entschieden. Eine Ausdehnung der Souveränität der Vereinigten Staaten von Amerika auf deutsches Staatsgebiet erfolgt nicht", betonte Gloser. Die mit den privaten Sicherheitsdiensten der USA verbundenen "üblen Erscheinungen", so Wimmer gegenüber der Zeitung, könnten für Deutschland nur in Kauf genommen werden, "wenn dazu alle internationalen Rechtsnormen auf den Kopf gestellt würden", kritisierte Wimmer den zuständigen Bundesaußenminister. "Offenbar bekennt sich Herr Steinmeier - entgegen allen Verträgen nach der deutschen Wiedervereinigung über den Verbleib fremder Truppen auf deutschem Territorium - zu der ,begrenzten Souveränität Deutschlands' und dem Besatzungsrecht in Zusammenhang mit auf deutschem Gebiet stationierten US-Truppen", bemängelte Wimmer. Steinmeier vertrete damit "Gedanken, wie sie der US-Präsidentschaftskandidat McCain mit seinen Ansichten zu US-Truppen in Japan und Deutschland sowie demnächst Irak geäußert hat". Im Januar hatte McCain betont, es dürfe für den Aufenthalt von US-Truppen unter anderem in Japan, Deutschland, Südkorea und auch dem Irak "keinerlei Zeitlimit" geben. AFRICOM-Befehlshaber, Viersternegeneral William E. Ward, hatte zuvor bestätigt, dass wegen "personeller Überlastung" der US-Armee im Rahmen des weltweiten Anti-Terrorkampfes für die Terroristenbekämpfung in Afrika in Stuttgart auch "Spezialisten der Military Professional Resources Incorporation", einer privaten Sicherheitsfirma, zum Einsatz kommen. Damit wären auch Verhöre von Gefangenen in Stuttgart vorprogrammiert.

Quelle: Leipziger Volkszeitung

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