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Galicien: Oberstes Gericht stoppt "Grünen Pass" für Restaurantbesuche

Archivmeldung vom 14.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Galicien
Galicien

Foto: NordNordWest
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ohne Impf- oder Testnachweis kein Restaurantbesuch – diese Regelung wurde in der spanischen Region Galicien durch ein Gericht gekippt. Als Grund gaben die Richter einen Formfehler in der Verordnung an. In anderen Regionen hatten die Richter inhaltliche Bedenken. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "In der Region Galicien im Nordwesten Spaniens hat das Oberste Gericht am Donnerstag eine Verordnung der Regionalregierung für ungültig erklärt, nach der Besucher gastronomischer Einrichtungen in sogenannten Risikogebieten einen "Grünen Pass"  vorweisen mussten, in dem ihre Impfung oder Genesung von der Krankheit COVID-19 oder auch ein negativer Test dokumentiert wird.

Das Gericht erklärte, dass die Regionalregierung ihren Beschluss vom 22. Juli zur Einführung des obligatorischen Nachweises in Gebieten mit hohem Ansteckungsrisiko nicht ordnungsgemäß der Justizbehörde vorgelegt habe. Da es sich um eine Maßnahme zur Einschränkung der individuellen Rechte handelt, wäre eine Genehmigung des Gerichts eine unabdingbare Voraussetzung für deren Gültigkeit gewesen.

Einen nachgereichten Antrag der Regionalregierung auf Genehmigung der Nachweispflicht in der Gastronomie wies das Gericht am Samstag zurück. Im April waren bereits Pläne der Regionalregierung für die Einführung einer Impfpflicht gerichtlich gestoppt worden.

Galicien war die letzte spanische Region, in der der "Grüne Pass" für den Besuch gastronomischer Einrichtungen vorgeschrieben war. In anderen Regionen wie Andalusien, Kantabrien und den Kanaren hatten Gerichte entsprechende Regelungen bereits gekippt. Während die Verordnung in Galicien aufgrund eines Formfehlers für ungültig erklärt wurde, nannte das Oberste Gericht Andalusiens die Verordnung der dortigen Regionalregierung unnötig und unangebracht. Sie sei diskriminierend und verletze Grundrechte."


Quelle: RT DE

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