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Uhl: Italien muss die illegale Weiterreise von Flüchtlingen aus Afrika unterbinden

Archivmeldung vom 08.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Hans-Peter Uhl Bild: CDU
Hans-Peter Uhl Bild: CDU

Die italienische Regierung hat angekündigt, nationale Aufenthaltstitel für afrikanische Flüchtlinge auszustellen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl: „Italien ist verpflichtet, die illegale Weiterreise von Flüchtlingen aus Afrika nach Deutschland und Frankreich zu unterbinden und das geltende europäische Asylrecht konsequent anzuwenden. Stattdessen will die italienische Regierung durch die Erteilung von nationalen Aufenthaltstiteln an illegal einreiste Flüchtlinge aus Afrika deren Weiterreise in andere EU-Mitgliedsstaaten erleichtern.

Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen geltendes Europarecht und den Grundgedanken des Schengen-Übereinkommens. Nach den in Europa geltenden Bestimmungen ist Italien zuständig für Aufnahme und Versorgung nach Italien eingereister Flüchtlinge.

Dies ist auch unter dem Gesichtspunkt einer fairen Lastenverteilung gerecht: Im Jahr 2010 hat Italien nur 6.520 Asylbewerberzugänge gehabt. Deutschland hat hingegen mehr als 41.000 Zugänge gehabt (Frankreich: 47.630). Auch in Anbetracht von etwa 20.000 Flüchtlingen, die meist aus wirtschaftlichen Gründen seit Jahresbeginn nach Italien gekommen sind, ist Italien immer noch erheblich weniger belastet als Deutschland und Frankreich.

Kleineren Mitgliedsstaaten wie Malta, die über nur kleine Kapazitäten verfügen, sollte jedoch im Sinne einer fairen Kooperation geholfen werden, den Ansturm zu bewältigen. Dementsprechend ist es richtig, wenn Deutschland eine begrenzte Zahl von Flüchtlingen aus Malta aufnimmt.“

Quelle: CDU/CSU-Fraktion

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