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Trotz ARF-Verordnung: EU-Kommission verweigert Zugang zu milliardenschweren Betrugsermittlungen mit Corona-Hilfen

Archivmeldung vom 18.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gunnar Beck (2022) Bild: AfD Deutschland
Gunnar Beck (2022) Bild: AfD Deutschland

Nach anderthalb Jahren Inkrafttreten des 750 Milliarden Euro schweren Corona-Hilfsfonds sind die EU-Kommission und die Betrugsbekämpfungsbehörden endlich vor dem EU-Parlament erschienen.

Dr. Gunnar Beck, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD im EU-Parlament: „Im Zusammenhang mit der Auszahlung von EU-Corona-Hilfsgeldern an die Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission im Jahr 2022 Prüfungen in acht Verdachtsfällen durchgeführt. Die Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF hat eine Untersuchung wegen schwerer Betrugsvorwürfe eingeleitet und konnte nicht ausschließen, dass weitere Untersuchungen eingeleitet werden.

Obwohl die ARF-Verordnung dem EU-Parlament ein Prüfungsrecht garantiert, verweigert uns die EU-Kommission den Zugang zu den Dokumenten. Wir wissen nicht, welche Mitgliedstaaten und welche Unternehmen von den Ermittlungen betroffen sind. Auch könne die Kommission nicht ausschließen, dass Milliarden in oligarchische Strukturen fließen. Solche Ermittlungsergebnisse sind ungenügend.

Die AfD fordert, dass die EU-Kommission die Liste der Endbegünstigten und Verantwortlichen veröffentlicht. Die Deutschen haben ein Recht zu wissen, wer von ihrer Solidarität profitiert.“

Datenbasis:

Quelle: AfD Deutschland

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