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Beatrix von Storch: EuGH-Urteil stärkt Bedeutung von Bargeld

Archivmeldung vom 26.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Beatrix von Storch (2019)
Beatrix von Storch (2019)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets kann laut EuGH seine Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichten. Die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Beatrix von Storch, erklärt zum heutigen EuGH-Urteil: "Mit diesem EuGH-Urteil gibt es keinen Freibrief mehr für die Bargeld-Feinde im Euro-Währungsraum, das Bargeld und damit die Freiheit der Bürger sukzessive abzuschaffen."

Von Storch weiter: "Den deutschen Klägern vor dem EuGH ist es damit gelungen, diejenigen auszubremsen, die das Bargeld immer weiter zurückdrängen wollen, weil Bargeld die einzige Möglichkeit ist, die wir haben, um unsere finanzielle Privatsphäre zu verteidigen. Der elektronische Zahlungsverkehr hilft dem Staat bei der Überwachung der Geldströme, hingegen lässt sich der Bargeldverkehr schwieriger überwachen. Zudem hilft die schrittweise Abschaffung des Bargeldes der Einführung einer weitreichenden negativen Zinslandschaft. Dies streben die Zentralbanken vor allem wegen der enormen Überschuldung an. Mit diesem Urteil ist der Vormarsch der Bargeld-Abschaffer erst einmal gestoppt worden."

Quelle: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (ots)

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