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Europarat erwartet Beendigung des Ausnahmezustands in der Türkei

Archivmeldung vom 07.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Plenarsaal des Europarats
Plenarsaal des Europarats

Foto: PPCOE
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjorn Jagland, hat sich optimistisch gezeigt, dass der seit Juli geltende Ausnahmezustand in der Türkei schon bald aufgehoben wird. "Wir haben keine Hinweise darauf, dass der Ausnahmezustand in der Türkei Mitte Oktober nach drei Monaten noch einmal verlängert werden soll und ich gehe deswegen nicht davon aus", sagte Jagland der "Welt". Der Besuch des türkischen Außenministers Mevlüt Cavusoglu bei der Staatenorganisation in Straßburg an diesem Mittwoch sei ein "sehr wichtiges Signal".

"Es zeigt, dass die Türkei bereit ist, in Fragen der Menschenrechte und Demokratie mit Europa zusammen zu arbeiten und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten anzuerkennen". Man sei seit Wochen über diese Fragen im Gespräch und der "Besuch des Ministers zeigt, dass die türkische Regierung diesen Dialog fortsetzen will".

Zugleich betonte Jagland, dass der Europarat die Prozesse gegen die angeklagten Putschisten künftig nicht im Gerichtssaal beobachten werde: "Aber wir sind bereit, die türkische Regierung bei der Anwendung von rechtsstaatlichen Standards bei der Behandlung der mutmaßlichen Putschisten zu beraten, so dass die Rechte der Angeklagten gewahrt werden. Zum Beispiel sollte jeder Angeklagte gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention sofort und nicht erst nach 30 Tagen Zugang zu einem Richter haben, er muss vertraulich mit seinem Anwalt sprechen können und es muss natürlich immer die Unschuldsvermutung gelten".

Die Regierung in Ankara hatte nach dem gescheiterten Putschversuch am 20. Juli für zunächst drei Monate den Ausnahmezustand verhängt. Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan begründete den Schritt mit Artikel 120 der Verfassung. Das Gesetz erlaubt eine derartige Maßnahme bei "weit verbreiteten Gewaltakten zur Zerstörung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung"oder bei einem "gravierendem Verfall der öffentlichen Ordnung".

Das Kabinett kann den Ausnahmezustand im ganzen Land oder in Teilen dav! on für m aximal sechs Monate verhängen. Das Parlament kann die Dauer des Ausnahmezustands verändern, ihn aufheben oder ihn auf Bitte des Kabinetts um je vier Monate verlängern. Der Europarat ist eine europäische internationale Organisation, der 47 Mitgliedstaaten angehören. Sie setzt sich insbesondere für Demokratie und Menschenrechte ein. Die Türkei ist seit 1949 Mitglied der Staatenorganisation.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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