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De Maizière lässt Maas bei EU-Datenschutz abblitzen

Archivmeldung vom 24.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Thomas de Maizière Bild: NEXT Berlin - Image by Dan Taylor/Heisenberg Media - www.heisenbergmedia.com/, on Flickr CC BY-SA 2.0
Thomas de Maizière Bild: NEXT Berlin - Image by Dan Taylor/Heisenberg Media - www.heisenbergmedia.com/, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat der Aufforderung von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) über die Schlagkraft des EU-Datenschutzes Stellung zu beziehen, eine klare Absage erteilt. Hintergrund ist eine am Dienstag stattfindende mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Übermittlung von Facebook-Daten in die USA.

Ein Österreicher hatte sich bei dem irischen Datenschutzbeauftragten beschwert, dass in den USA persönliche Daten nicht vor staatlicher Überwachung geschützt seien. Dieser lehnte die Beschwerde ab, wogegen der Österreicher klagte.

Die deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff regte am 25. September 2014 in einem per E-Mail an das Bundeswirtschaftsministerium versandten Brief eine Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Verfahren an, weil sie diesem "eine grundlegende Relevanz für den EU-Datenschutz" beimesse. Daraufhin wurde das Thema zwischen dem Wirtschaftsministerium, dem Innenministerium und dem Justizministerium erörtert – jedoch ohne ein einvernehmliches Ergebnis zu erzielen, wie aus verschiedenen internen E-Mails hervorgeht, die dem "Handelsblatt" (Online-Ausgabe) vorliegen.

Das Justizministerium hat demnach mehrfach versucht, mit einem von Minister Maas gebilligten Vorschlag für eine Stellungnahme das Innenministerium für eine gemeinsame Positionierung zu gewinnen.

Am 31. Oktober 2014 setzte das Justizministerium schließlich das Wirtschaftsministerium darüber in Kenntnis, dass mit dem Innenministerium keine Einigung über eine Stellungnahme habe erzielt werden können, verbunden mit der Bitte, das Verfahren zu beobachten.

Wörtlich heißt es in einer entsprechenden Mail dazu: "BMI blieb bei seiner ablehnenden Haltung. Eine Besprechung auf AL-Ebene (Abteilungsleiter-Ebene) ergab ebenfalls keine Änderung der Ansicht des BMI." Die Frist für eine Stellungnahme an den EuGH ist am 6. November 2014 abgelaufen.

Die Grünen äußerten scharfe Kritik an der Haltung des Innenministers. "Nach außen gibt sich Innenminister de Maizière gerne als Vorkämpfer für den Datenschutz, in Wirklichkeit torpediert das Innenministerium einen starken Datenschutz auf europäischer Ebene", sagte Malte Spitz, Mitglied im Parteirat der Grünen und Sprecher der Grünen-Arbeitsgemeinschaft Medien und Netzpolitik, dem "Handelsblatt" (Online-Ausgabe). "Bei einem solch entscheidenden EuGH-Verfahren sich einer Stellungnahme zu verwehren, spricht daher leider für die grundsätzliche Linie des Bundesinnenministeriums einen wirksamen und modernen Datenschutz in Europa zu hintertreiben."

Dem Justizminister warf Spitz vor, das Innenministerium mit seiner Blockade gewähren zu lassen und "nicht genügend Gegendruck" aufzubauen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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