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EU-Kommission will Abwicklungsrichtlinie lockern

Archivmeldung vom 17.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de

Die EU-Kommission will die EU-Abwicklungsrichtlinie an einigen Stellen lockern und zwar zugunsten der Gläubiger. Das geht aus dem Entwurf zur geänderten Bankenabwicklungsrichtlinie hervor, aus dem das "Handelsblatt" zitiert. In Artikel 55 des Entwurfs wurden demnach zwei neue Ausnahmetatbestände hinzugefügt, die in Drittstaaten außerhalb der EU ausgegebene Bankenanleihen und ihre Eigentümer begünstigen.

Die 2015 in Kraft getretene Bankenabwicklungsrichtlinie sieht vor, dass Gläubiger und Aktionäre von Banken im Falle einer Pleite einen Teil der Verluste tragen müssen. Ziel ist es, Steuerzahler vor den Kosten von Bankenkrisen zu schützen.

Das Haftungsgebot für die Gläubiger wird durch die revidierte Bankenabwicklungsrichtlinie nun teilweise gelockert. Die EU-Kommission legt den Rechtstext voraussichtlich am kommenden Mittwoch vor.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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