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EU-Kommission beantragt Sanktionen gegen Polen – Tägliche Strafen in sechsstelliger Höhe möglich

Archivmeldung vom 07.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
George Soros (2020)
George Soros (2020)

Bild: Unser Mitteleuropa / Eigenes Werk

Im Streit um die Rechtsstaatlichkeit verschärft die EU die Maßnahmen gegen Polen. Nun sollen Sanktionen her. Diesen muss noch der Europäische Gerichtshof zustimmen. Es könnte auf ein täglich zu entrichtendes Zwangsgeld in sechsstelliger Höhe hinauslaufen. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Die EU-Kommission verschärft mit einem Antrag auf finanzielle Sanktionen ihr Vorgehen gegen Polens Justizreformen. Konkreter Hintergrund ist die fortgesetzte Tätigkeit der Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern, wie die Brüsseler Behörde am Dienstag mitteilte. Über den Antrag muss nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden.

Die EU-Kommission schrieb auf Twitter: "Wir haben heute beschlossen, den Gerichtshof zu ersuchen, gegen Polen finanzielle Sanktionen im Zusammenhang mit der Arbeitsweise der Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs Polens zu verhängen."

Die Kommission hatte Polen zuvor ein Ultimatum bis Mitte August gesetzt. Mitte Juli hatte der EuGH geurteilt, dass Polen mit der Disziplinarkammer gegen europäisches Recht verstößt. Die im Jahr 2018 eingerichtete Kammer am Obersten Gericht des Landes biete nicht alle Garantien für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, befanden die höchsten europäischen Richter.

Zudem hatte der EuGH Polen mit einer einstweiligen Anordnung bereits kurz zuvor aufgefordert, die Bestimmungen auszusetzen, mit denen die Disziplinarkammer ermächtigt wird, über Anträge auf Aufhebung der richterlichen Immunität sowie über Fragen zur Beschäftigung und Pensionierung von Richtern zu entscheiden: "Hinsichtlich der Anordnung einstweiliger Maßnahmen vom 14. Juli ist die Kommission nach Prüfung der Antwort der polnischen Behörden der Auffassung, dass Polen nicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um der Anordnung des Gerichtshofs vollständig nachzukommen. So haben die polnischen Behörden vor Kurzem eine Disziplinaruntersuchung gegen einen ordentlichen Richter eingeleitet, der die Anordnung vom 14. Juli in einem bei ihm anhängigen Verfahren angewandt hat."

Der Beschluss betraf zudem noch weitere Bestimmungen des polnischen Rechts, die die Unabhängigkeit von Richtern betreffen.

Polen hatte daraufhin angekündigt, dass die umstrittene Disziplinarkammer in ihrer derzeitigen Form abgeschafft werden soll und deren Arbeit ausgesetzt. Sie arbeite jedoch derzeit noch alte Fälle ab. Nach Ansicht der politischen Regierung ist die Disziplinarkammer ein Mittel gegen die Korruption. In Polen hatte man entschieden, dass das nationale Recht Vorrang vor dem EU-Recht habe. Dennoch war die Arbeit der Disziplinarkammer ausgesetzt worden. 

Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mahnte:  "Die Justizsysteme in der gesamten Europäischen Union müssen unabhängig und gerecht sein. Die Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen überall in der Europäischen Union in gleicher Weise gewährleistet sein."

Die Höhe der Finanzsanktionen könnten sich theoretisch auf ein tägliches Zwangsgeld in sechsstelliger Höhe belaufen. In einem anderen Fall hatte der EuGH Polen im Jahr 2017 ein Zwangsgeld in Höhe von mindestens 100.000 Euro pro Tag angedroht. Damals hatte das Gericht Polen angewiesen, die Abholzung des geschützten Urwaldes Białowieża einzustellen."


Quelle: RT DE

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