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Medien: Gutachten erklärt Attentäter Breivik für unzurechnungsfähig

Archivmeldung vom 29.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Anders Behring Breivik Bild: Anders Behring Breivik / commons.wikimedia.org
Anders Behring Breivik Bild: Anders Behring Breivik / commons.wikimedia.org

Im Prozess um den norwegischen Attentäter Anders Behring Breivik haben zwei Rechtsgutachter Medienberichten zufolge den Massenmörder überraschend für nicht zurechnungsfähig erklärt. Das meldet die Online-Ausgabe der norwegischen Zeitung Zeitung "Verdens Gang".

Breivik hatte am 22. Juli bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utoya insgesamt 77 Menschen getötet. Bei einer Unzurechnungsfähigkeit könnte Breivik in einem Prozess nicht verurteilt werden. Die Höchststrafe für Mord beträgt nach norwegischem Recht 21 Jahre.

Bei den Anschlägen in Norwegen am 22. Juli kam es zunächst zu einer Explosion in der Nähe eines Regierungsgebäudes im Zentrum der norwegischen Hauptstadt Oslo. Dabei wurden acht Menschen getötet und zehn Menschen verletzt. Etwa zwei Stunden später begann auf der Insel Utøya ein Anschlag auf ein Feriencamp der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei. Dabei wurden nach Angaben der Polizei 68 Menschen getötet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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