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Steinbach: Guantanamo-Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofes ist Signal für Menschenrechte

Archivmeldung vom 30.06.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich der Entscheidung des Obersten amerikanischen Gerichtshofes zu den Militärtribunalen des Gefangenenlager Guantanamo erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB:

Die Entscheidung des obersten amerikanischen Gerichtshofes ist ein Sieg der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte. Der Supreme Court in Washington hatte am gestrigen Tage die Militärkommissionen im Gefangenenlager Guantanamo für illegal erklärt, da sie sowohl mit der amerikanischen Verfassung als auch mit den Genfer Konventionen zur Behandlung von Kriegsgefangenen unvereinbar sind.

In ihrem Urteil betonten die Richter, dass die Genfer Konventionen - welche menschenrechtliche Mindeststandards für die Behandlung von Kriegsgefangenen setzen - auch auf die Terrororganisation al-Quaida Anwendung finden. Dazu gehören alle rechtstaatlichen Garantien, die gemäß dem gemeinsamen Artikel 3 der Genfer Konventionen "von den zivilisierten Völkern als unerlässlich" anerkannt sind.

Präsident Bush hat angekündigt, sich nunmehr mit dem amerikanischen Kongress zu beraten, um die Tribunale auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen. Als Arbeitsgruppe Menschenrechte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßen wir dies ausdrücklich. Nur durch rechstaatlich agierende Militärgerichte kann das berechtigte Anliegen des Kampfes gegen den Terrorismus wieder eine neue Legitimationsbasis erhalten.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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