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Deutsch-philippinisches Sozialversicherungsabkommen tritt ab 1. Juni 2018 in Kraft - Philipinisches Recht in Deutschland

Archivmeldung vom 01.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutsche Rentenversicherung Bund
Deutsche Rentenversicherung Bund

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Die Originaldatei ist hier zu finden.

Morgen tritt das zwischen Deutschland und der Republik der Philippinen geschlossene Sozialversicherungsabkommen in Kraft. Von dem Abkommen profitieren Rentner und Beschäftigte beider Länder. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Wer in Deutschland und den Philippinen gearbeitet hat, genießt durch das Abkommen zukünftig Vorteile bei der Rente. Unter anderem können die für einen Rentenanspruch notwendigen Versicherungszeiten nun in beiden Ländern erworben werden. Dadurch lassen sich Lücken im Versicherungsverlauf schließen. Berechnet werden die Renten aber nur aus den im jeweiligen Vertragsstaat zurückgelegten Zeiten.

Vorteilhaft ist das Abkommen auch für vorübergehend im anderen Vertragsstaat beschäftigte Arbeitnehmer. Wird beispielsweise ein in Deutschland Beschäftigter von seinem Arbeitgeber nach den Philippinen entsandt, um dort eine Arbeit für ihn auszuführen, gelten für diese Beschäftigung während der ersten 48 Kalendermonate weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Beschäftigte müssen nicht mehr vom deutschen in das philippinische Rechtssystem wechseln. Das Gleiche gilt umgekehrt für Entsendungen aus den Philippinen.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten im Ausland gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund (ots)

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