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Bundesregierung plant Entschädigung sowjetischer Kriegsgefangener ab Herbst

Archivmeldung vom 18.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Mit dem „Judenstern“ gekennzeichneter sowjetischer Kriegsgefangener, 1941
Mit dem „Judenstern“ gekennzeichneter sowjetischer Kriegsgefangener, 1941

Foto: Bundesarchiv, Bild 101I-267-0111-36A / Friedrich / CC-BY-SA
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Antragsverfahren zur Entschädigung sowjetischer Kriegsgefangener im Zweiten Weltkrieg soll im dritten Quartal dieses Jahres in Gang gesetzt werden, unmittelbar danach soll mit den Bewilligungsverfahren begonnen werden. Dies plant die Bundesregierung, wie aus einer Antwort an die Linksfraktion im Bundestag hervorgeht, die der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" vorliegt und über die das Blatt in seiner Mittwochausgabe berichtet. Gegenwärtig arbeitet die Bundesregierung nach eigener Auskunft an einer Richtlinie zu den Einzelheiten des Antragsverfahrens.

Der Bundestag hatte im Mai beschlossen, eine symbolische Entschädigung der noch lebenden Kriegsgefangenen in den ehemaligen Ländern der Sowjetunion in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro in die Wege zu leiten.

Auf eine zügige Umsetzung des Beschlusses drängt Jan Korte, Fraktionsvize der Linken, in "neues deutschland". "70 Jahre mussten diese Menschen warten bis ihnen eine symbolische Anerkennung zugesprochen wurde, jetzt muss die Umsetzung so schnell wie irgend möglich erfolgen." Überdies mahnt Korte über die schlichte Auszahlung der Summe von schätzungsweise 2500 Euro hinaus eine Geste des Bundestages an, "in der das Leid der Opfer und die deutsche Schuld anerkannt werden". Er kündigte hierzu in Kürze Vorschläge seiner Fraktion an.

Quelle: neues deutschland (ots)

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