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Europäische Kommission bewertet Kiews moderate Fortschritte bei der Eurointegration

Archivmeldung vom 21.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Helga Ewert  / pixelio.de
Bild: Helga Ewert / pixelio.de

Die Ukraine hat ihre Bemühungen zur Umsetzung der in der Assoziierungsagenda vorgesehenen Prioritäten ausgedehnt. Die Liste enthält Voraussetzungen, die das Land vor der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU erfüllen muss. Zu den Errungenschaften der Ukraine zählt die begonnene Reform ihres Rechts- und Justizsystems: Die neue Strafprozessordnung und weitere wichtige Rechtsvorschriften sind laut ENP-Länderbericht 2012 (European Neighborhood Policy - Europäische Nachbarschaftspolitik ) bereits in Kraft getreten.

Die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter der Europäischen Union für Aussen- und Sicherheitspolitik veröffentlichten heute das jährliche "Nachbarschaftspaket", zu dem auch ein Länderbericht über die Ukraine gehörte. Der Bericht gibt Aufschluss über die Entwicklungen des Jahres 2012 und enthält eine Reihe verschiedener Empfehlungen für die Zukunft.

Als eine der wichtigsten Errungenschaften nennt die Europäische Kommission die Paraphierung des Assoziierungsabkommens durch die EU und die Ukraine im März 2012, welches die Bildung einer weitreichenden und umfassenden Freihandelszone vorsieht. Darüber hinaus hat die Ukraine ein Gesetz bezüglich des Asyl- und Flüchtlingsstatus verabschiedet. Die Umsetzung dieses Gesetzes wird jedoch als unzureichend bezeichnet. Das Land ist auch gezielt gegen Geldwäsche, organisiertes Verbrechen, Drogen und Menschenhandel vorgegangen. Ausserdem ist die Zahl ukrainischer Studenten und Forscher, die von verschiedenen europäischen Bildungsprogrammen profitieren, laut Bericht gestiegen.

"Grösstenteils überschattet wurden diese Fortschritte jedoch von verschiedenen Fällen selektiver Justiz und dem Gebaren im Zuge der Parlamentswahlen im Oktober 2012, aus denen ein Verfall bereits erreichter Standards erkennbar wird", heisst es im ENP-Bericht.

Neben weiteren Problemen, denen besondere Aufmerksamkeit zukommen muss, wird die Ukraine laut Bericht auch ein zuverlässiges Wahlsystem auf Grundlage einer Wahlordnung einführen müssen. Darüber hinaus wird Kiew aufgefordert, zur öffentlichen Auftragsvergabe und Haushaltstransparenz zurückzukehren. In diesen Bereichen seien seit 2012 Rückschritte gemacht worden. Obwohl ausdrücklich auf Fortschritte eingegangen wurde, waren auch umfassendere Bemühungen bei der Umsetzung des Aktionsplans zur Lockerung der Visabestimmungen Gegenstand der Liste von Empfehlungen.

Laut einer heutigen Erklärung des ukrainischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten setzt die Ukraine den bereits von der Regierung abgesegneten Plan vorrangig durchzuführender Aktionen zur europäischen Integration aktiv in die Praxis um. "Dieser Plan enthält 71 Voraussetzungen, und die Frist zur Umsetzung sechs verschiedener Schritte rückt immer näher. Diese Schritte wurden jedoch bereits erfüllt", erklärte Yevhen Perebyinis, der amtierende Leiter für MFA-Informationspolitik. Neben diesen sechs Schritten gebe es eine Reihe weiterer Voraussetzungen, die Kiew schneller als geplant umgesetzt habe, erklärte er.

Assoziierungsabkommen zwischen EU und Ukraine: das fortgeschrittenste der EU

Das Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der EU ist das progressivste Abkommen, das die EU jemals ausgearbeitet hat. Dies erklärte Juan Manuel Vilaplana López, politischer Berater der Delegation der Europäischen Union in der Ukraine. Er merkte an, dass das Dokument mit der politischen und wirtschaftlichen Integration der beiden Parteien verknüpft sei.

Laut telegraf.com.ua habe Juan Manuel Vilaplana López im Rahmen seiner Rede auf der Konferenz EU-Ukraine: A Chance for a Common Future daran erinnert, dass neben der Unabhängigkeit des Justizsystems der Ukraine auch das Ende der selektiven Justiz im Land zu den Bedingungen für eine Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens (AA) zähle. López ergänzte, dass das Dokument alle Voraussetzungen der europäischen Gesetzgebung erfülle.

Im Januar 2013 wiesen bereits der deutsche und französische Botschafter in der Ukraine auf die Einzigartigkeit des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine hin. Christoph Weil, der deutsche Botschafter in der Ukraine, erklärte in einem Interview mit der ukrainischen Tageszeitung Den, dass das Assoziierungsabkommen einzigartig sei. Er ergänzte, dass die Ukraine für die EU ein wichtiges Land sei und über riesiges Potenzial verfüge.

Laut Alain Remy, dem französischen Botschafter in der Ukraine, der gemeinsam mit seinem deutschen Kollegen interviewt wurde, sei das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine das fortgeschrittenste Abkommen, das die EU einem Drittland vorlegen könne, um eine Kooperation in allen Bereichen zu koordinieren. Das Assoziierungsabkommen räume der Ukraine im Hinblick auf ihre Beziehungen zur EU erhebliches Entwicklungspotenzial ein, erklärte er. Im Zuge des Interviews erinnerten beide Diplomaten auch daran, dass ihre Länder die Unterzeichnung des Abkommens unterstützten.

EUobserver wurde zuvor darüber informiert, dass die Tschechische Republik, Litauen, Polen und die Slowakei ihre Bereitschaft signalisiert hätten, das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine im Zuge des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft im litauischen Vilnius im November 2013 zu unterzeichnen.

Das Assoziierungsabkommen besteht aus zwei Abschnitten: Ein Teil regelt Fragen bezüglich der politischen Assoziierung und ein weiterer betrifft die wirtschaftliche Integration, namentlich die Schaffung einer weitreichenden und umfassenden Freihandelszone. Neben Fragen bezüglich des politischen Dialogs sowie der politischen Reform, Assoziierung und Kooperation im Bereich der Aussen- und Sicherheitspolitik regelt das Dokument auch offene Fragen in den Bereichen Wettbewerb, Zoll, Energie, geistiges Eigentum, öffentliche Auftragsvergabe, Services und nachhaltige Entwicklung.

Die Assoziierungsgespräche zwischen der Ukraine und der EU begannen im März 2007. Nach insgesamt 21 Verhandlungsrunden brachten beide Parteien die Verhandlungen am 19. Dezember 2011 zum Abschluss.

Quelle: Worldwide News Ukraine (ots)

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